Stromsteuerbefreiung bei privater PV Anlage

  • Hallo zusammen.


    Ich bin gerade dabei den Vertrag mit dem Netzbetreiber zur Einspeisung des Stroms aus unserer privaten PV Anlage abzuschließen. Wir haben 9,6 kWp, kein Mieterstrom - nur Eigenverbrauch, der Rest wird eingespeist.


    Jetzt muss ich angeben, ob ich von der Stromsteuer befreit bin (von der Umsatzsteuer bin ich ja befreit), wobei angemerkt ist, dass eine Stromsteuerbefreiung meistens nicht gegeben ist.


    Wenn ich mir allerdings folgenden Artikel durchlese, scheint es mir doch eher, dass ich von der Stromsteuer befreit bin: https://mein-pv-anwalt.de/viel…omsteuer-fuer-solarstrom/


    Zitat:

    Die bloße Einspeisung von Solarstroms in das öffentliche Netz begründet für sich genommen weder eine Stromsteuerpflicht, noch wird der Anlagenbetreiber hierdurch zum „Versorger“ (vgl. § 1a Abs. 5 StromStG). Das gilt unabhängig davon, ob für den eingespeisten Strom die EEG-Vergütung oder die Marktprämie in Anspruch genommen wird. Nur wenn der ins Netz eingespeiste Strom im Wege der Direktlieferung („sonstige Direktvermarktung“ im Sinne des EEG) an einen „Letztverbraucher“ geliefert wird, hat der Anlagenbetreiber als „Versorger“ Stromsteuer anzumelden und abzuführen.



    Am Ende heißt es noch:


    Für Betreiber einer Solaranlage mit weniger als 2 MW Nennleistung sind insbesondere folgende Formulare zu verwenden:


    - Wird der gesamt Strom eingespeist (Volleinspeisung) und nicht an einen Letztverbraucher geliefert, sind in der Regel keine Formulare auszufüllen. Dies ist ausnahmsweise nur dann erforderlich, wenn das Hauptzollamt ausdrücklich hierzu auffordert.

    - Gleiches gilt für Betreiber von Anlagen mit weniger als 1 MW Nennleistung, die ihren Solarstrom ausschließlich vor Ort selbst verbrauchen oder zwecks EEG-Förderung ins Netz einspeisen (Überschusseinspeisung).



    Zusammenfassend interpretiere ich den Artikel so, dass ich stromsteuerbefreit bin und nur nach Aufforderung ein Formular ausfüllen muss. Nun hat mich jedoch die Anmerkung des Netzbetreibers ("Stromsteuerbefreiung meistens nicht gegeben") ein bisschen verwirrt.


    Daher die Frage hier im Forum, vielleicht hatte ja schon jemand dasselbe Problem bzw. vielleicht wird es in Zukunft jemand haben.


    Danke schon mal für die Aufklärung :)

  • Stromsteuer fällt bei Überschuss-Einspeisung ins Netz und beim Eigenverbrauch nicht an. Läuft bei mir seit Jahren an zwei Standorten so. Beide Netzbetreiber haben nie nach der Stromsteuer gefragt. Was ist das für ein Netzbetreiber?

  • Es hat sich geklärt. Nein ich muss keine Stromsteuer zahlen, allerdings habe ich auch keine Stromsteuerbefreiung. Diese muss man logischerweise nur beantragen, wenn man eigentlich zur Zahlung verpflichtet wäre, es aber Gründe für eine Befreiung gibt. Im Endeffekt ist nur das Wording ein wenig verwirrend gewesen.