Hallo,
ich glaube, dass die Sache klar ist und ich habe einen finanziellen Nachteil, aber ich würde es gerne dennoch hier bestätigt wissen.
Ich habe meine PKV abgeschlossen, da war ich noch tariflich angestellt und hatte ein Krankentagegeld nach 7 Wochen abgeschlossen. Mit dem Wechsel zur Führungskraft habe ich von meinem Arbeitgeber eine Entgeltfortzahlung von 6 Monaten erhalten, sodass ich das Krankentagegeld auf den 7. Monat geändert habe.
Nun bin ich schwanger und die letzten Wochen im Beschäftigungsverbot, aber soweit ich das verstanden habe, hat es keine Auswirkung auf die Mutterschutzzeit. Nach meinen Recherchen kalkulieren sich meine Einnahmen für die Mutterschutzzeit wie folgt:
- einmalig 210 EUR Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung
- 6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach ET - Zuschuss vom Arbeitgeber >13€ Tagesgehalt
- keine Leistung von PKV zu Krankentagegeld
- Entsprechend fehlen in diesen 14 Wochen ca. 4.800€
Ist meine Berechnung richtig und ich kann nichts dagegen tun?
Ich finde es einfach irgendwie unfair, dass ich im Falle des Sachbearbeiters von meiner PKV als "krank" eingestuft worden wäre und in der Mutterschutzzeit Krankentagegeld bekommen hätte, nun aber mit den neuen Konditionen der gleiche Sachverhalt nicht als "krank" zählt und ich damit auch keine Entgeltfortzahlung erhalte.
Ist vermutlich einfach blöd gelaufen oder?