Entgeltfortzahlung, Krankentagegeld bzw Mutterschutz Zuschuss

  • Hallo,


    ich glaube, dass die Sache klar ist und ich habe einen finanziellen Nachteil, aber ich würde es gerne dennoch hier bestätigt wissen.


    Ich habe meine PKV abgeschlossen, da war ich noch tariflich angestellt und hatte ein Krankentagegeld nach 7 Wochen abgeschlossen. Mit dem Wechsel zur Führungskraft habe ich von meinem Arbeitgeber eine Entgeltfortzahlung von 6 Monaten erhalten, sodass ich das Krankentagegeld auf den 7. Monat geändert habe.


    Nun bin ich schwanger und die letzten Wochen im Beschäftigungsverbot, aber soweit ich das verstanden habe, hat es keine Auswirkung auf die Mutterschutzzeit. Nach meinen Recherchen kalkulieren sich meine Einnahmen für die Mutterschutzzeit wie folgt:

    • einmalig 210 EUR Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung
    • 6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach ET - Zuschuss vom Arbeitgeber >13€ Tagesgehalt
    • keine Leistung von PKV zu Krankentagegeld
    • Entsprechend fehlen in diesen 14 Wochen ca. 4.800€

    Ist meine Berechnung richtig und ich kann nichts dagegen tun?

    Ich finde es einfach irgendwie unfair, dass ich im Falle des Sachbearbeiters von meiner PKV als "krank" eingestuft worden wäre und in der Mutterschutzzeit Krankentagegeld bekommen hätte, nun aber mit den neuen Konditionen der gleiche Sachverhalt nicht als "krank" zählt und ich damit auch keine Entgeltfortzahlung erhalte.


    Ist vermutlich einfach blöd gelaufen oder?

  • Ich bin in dieser Materie mit dem Krankentagegeld nicht so drin und habe daher auch nicht so den Durchblick - ich bin ohnehin ein Laie. Aber erstmal die relevante Frage: Welche Krankentagegeldversicherung ist das bei welcher Versicherung? Die Versicherungsbedingungen sind hier in aller Regel die Richtschnur.


    In der Regel leistet aber die Krankentagegeldversicherungen meines Erachtens nach auch bei Mutterschutzfristen. Siehe hierzu § 192 Abs. 5 VVG als verpflichtende "Mindestleistung".


    Soweit ich es verstehe, wenn eine Krankentagegeldversicherung besteht , ersetzt diese dann den tatsächlichen Verdienstausfall soweit wie es vereinbart worden ist. Dabei werden das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss berücksichtigt.


    Siehe auch hierzu: PKV Verband: Privatversichert in Mutterschutz und Elternzeit


    Keine Gewähr, aber ein Hinweis noch. Bitte an die Kindernachversicherung innerhalb der "zwei Monatsfrist" ab dem Tag der Geburt denken, der rückwirkend ab dem Geburtstag gilt. Dann kann das Kind zumindest den gleichen Versicherungsschutz wie der PKV Versicherte Elternteil ohne Risikozuschläge und Wartezeiten erhalten. Alternativ auch als Anwartschaft, sofern eine Familienversicherung in Frage kommt.