Steuerliche Behandlung PV Anlage erworben 2023, unter Berücksichtigung des BFM Schreiben vom Juni 2023

  • Guten Tag,


    ich habe im Januar 2023 eine PV-Anlage mit 11,5 kWpic steuerfrei (ohne MwSt.) erworben. Diese wurde nicht beim Finanzamt angemeldet, jedoch beim Netzbetreiber und Stromanbieter. Überschüssiger Strom wird in öffentliche Netz eingespeist.

    Nun erhielt ich vom Netzbetreiber der für die Einspeisung angefallener Betrag inkl. MwSt.

    Bei der Steuererklärung habe ich mich mal im Internet über die steuerliche Behandlung informiert und sehe nur noch widersprüchliche Angaben. Einmal steht dort daß man die Anlage beim Finanzamt anmelden muß obwohl 2023 angeschafft,

    dann wiederum steht dort daß man es nicht muß. Dann finde ich Texte daß ich die Kleinunternehmerregelung anwenden muß, ein anderes mal daß man dies nicht braucht, usw. Ich habe bisher noch nirgends etwas gefunden mit dem ich was anfangen kann. Meine Frage lautet, unter Berücksichtigung des BFM Schreiben vom Juni 2023:

    Hätte ich die Anlage anmelden müssen ?

    Muß ich bzgl. der Anlage irgendwas in der Steuererklärung angeben ?

    Wie verhhält es sich mit der Mehrwertsteuervergütung bei der Einspeisung ? Muß ich diese ans Finanzamt zurückgeben ?

    Wenn ja, wie mache ich dies ?

    Für aussagekräftige Rückantworten bedanke ich mich im Voraus.


    Gruß

    Hondo

  • und sehe nur noch widersprüchliche Angaben

    Du hast sehr viele und sehr spezielle Fragen und kaum einer hier wird dir verbindliche Antworten (speziell zu Steuern) geben können und wollen.


    Ich an deiner Stelle würde mir einen Steuerberater suchen und ihm dein Anliegen schildern. Trotzdem viel Erfolg mit deiner PV-Anlage!