svenkoe Finanztip Fan

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  • Vielleicht kannst du ja mal meinen Anwalt fragen, woran du bist. Ich kann das gar nicht nachvollziehen was dir passiert ist...Lehnen und Sinnig in Trier sind sehr kompetent in diesem Bereich

    • hab ich jetzt mal gemacht einfach um eine zweite Meinung einzuholen

  • ich drücke dir die Daumen, ich kann dir meine Begründung schicken, hat dein Anwalt die Widerufserklärung geprüft? das kannst du bei verschiedenen Anwälten kostenlos machen, und dann lass dir von deinem Anwalt eine Rechtsschutzversicherung empfehlen, wenn du nämlich widerufen kannst, dann muss die RV bezahlen, wenn die Bank den Wideruf ablehnt. Du musst aber eine bestimmte Zeit RV haben,meistens 4 Monate... aber wenn du widerufen kannst, dann hast du quasi unbegrenzt Zeit widerufsmöglichkeiten(jedenfalls noch bis jetzt

    • Nein Widerruf haben wir noch nicht geprüft, kommt jetzt erst noch drann weil ich zu dem Thema noch garnicht bescheit wusste... Gerne kannst du mir deine Begründung zukommen lassen , mal so zum vergleichen bestimmt kein fehler

    • ich brauche dann die emai ladresse von dir, wann hattest du abgeschlossen und willst du Bearbeitungsgebühren oder Darlehensgebühren zurück?

    • sk.magic@ymail.com es geht um bearbeitungsgebühren abgedchlossen juni 2005

  • bisher habe ich nichts neues aber ich denke Ende der Woche werde ich wohl das urteil zugeschickt bekommen, der Richter selbst hat ja bereits uns mündlich mitgeteilt dass er die BSQ verklagt die Bearbeitungsgebühren zu zahlen zu z

    • ah alles klar bin bespannt. mein anwalt begründet jetzt die Klage. ich hoffe das alles geht gut da ich natürlich keine leider rechtschutz habe ....

  • Hallo Svenkoe, mir haben sie auch geschrieben, dass ich die Bearbeitungsgebühren aushandeln hätte könnenund deswegen indivduell vereinbart wäre, aber in unserem Vertrag stand es bereits getippt und es wurde nicht darüber gesprochen, dass man sie hätte aushandeln können...Hat euer Anwalt schon mal etwas wegen der Widerrufserklärung gesagt, denn wenn die fehlerhaft ist, dann kann man den ganzen Vertrag widerufen, Stenz und Roganz haben geschrieben, das diese fehlerhaft wäre.