berghaus Schatzmeister:in

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  • Hallo Berghaus,


    nach meiner Kenntnis sind die Zinsen nach dem Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern. Das bedeutet, dass alle nicht im Jahr 2016 gezahlten Zinsen, die erst im Jahr 2017 nachträglich für 2016 gezahlt wurden, im Jahr 2017 zugeflossen sind und auch in diesem Jahr versteuert werden müssen. Das ist ärgerlich, wenn man 2 Jahre keinen Freibetrag geltend machen konnte und nun einen fast 5 stelligen Betrag versteuern muss. Deshalb war und ist es wichtig, dieses bei einem bestehenden Rechtstreit mit einzuklagen, ebenso die die nicht gezahlte Wohnungsbauprämie.
    Wer nicht geklagt hat, wird nach meinem Dafürhalten den steuerlichen Verlust wohl oder übel verschmerzen müssen. Viele Grüße an den Rest der Community

    • Hallo wn25421pbg,
      ich teile Deine Ansicht, dass das Zuflussprinzip gilt.
      Die Basiszinsen (2 %) bis zur Abrechnung des Vertrages am 01.09.2016 von 116 € waren ja auch zusammen mit den Bonuszinsen (2,25 %) von 1.680 € in der Steuerbescheinigung für 2016 aufgeführt und versteuert worden, wobei mir (uns) fast die gesamten Steuern erstattet wurden.


      Ich halte es für einen Fehler, dass nun in 2017 auch die 116 € storniert wurden und die gesamten Basiszinsen für 2016 und 2017 (175 und 180) aufgeführt sind.


      Ein Schaden entsteht mir aber gegenüber der ungetrübten Durchführung des Vertrages nicht, weil wir 2016, 2017 und bei der Abrechnung 2019 (wenn die BHW 10 Jahre nach der Zuteilung kündigt) wohl immer noch die vollen Sparerfreibeträge haben werden.


      Ein steuerlicher Vorteil würde sich ergeben, wenn der Steuerbescheid für 2016 nicht geändert werden könnte oder müsste und die von der BHW abgeführten Steuern als Vorausleistung für die erst 2019 oder später abzuführenden Steuern angerechnet werden könnten.


      Das wird aber wohl nicht so sein, weil ja auch die Bonuszinsen 'weg' sein könnten, z.B. wenn ich in letzter Minute das Darlehen von einem verbliebenen Euro beanspruchen würde.(Smiley).


      Einen schönen Tag noch
      berghaus 22.0218