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Onlinehändler dürfen keine 2,50 Euro Extragebühren für Konzerttickets verlangen, die Kunden zu Hause selbst ausdrucken müssen. Eine entsprechende Regelung von Eventim hat das Oberlandesgericht Bremen nun für unzulässig erklärt (Az. 5 U 16/16), geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ähnliche Gebühren gibt es auch bei anderen Plattformen für Konzert- oder Kinotickets. Gut möglich also, dass Sie solche unzulässigen Servicegebühren in Zukunft zurückverlangen können. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, eventuell muss hier erst noch der Bundesgerichtshof entscheiden. Trotzdem könnten Sie mit Verweis auf das Urteil Ihre Gebühren bei Eventim zurückfordern.

Nehmen Sie dieses Musterschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am xx.xx.xxxx eine Gebühr in Höhe von x,xx Euro gezahlt, weil ich den Service Ticketdirect genutzt und das Ticket selbst ausgedruckt habe (oder Premiumversand).
Nach dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen vom 15. Juni 2017, Az. 5 U 16/16 ist die Regelung zu dieser Servicegebühr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine unzulässige Preisnebenabrede. Die Regelung ist nach § 307 unwirksam.
Damit habe ich ohne Rechtsgrund geleistet.
Ich fordere nach § 812 Abs. 1 BGB Erstattung der Gebühr bis spätestens zum xx.xx.xxxx.
Bitte überweisen Sie x,xx Euro auf folgende Kontoverbindung:

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Name

 

Die Zinsen haben wir jetzt mal weggelassen – bei diesen kleinen Beträgen.

Finanztip-Redaktion
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13 Kommentare

  1. Das Urteil wurde nun ja durch den BGH rechtskräftig.
    Folgender Fall: Wir haben bei dem Event „Gruseldinner“ mehrfach Tickets zum Selbstdruck gekauft. Die Position ist auf der Website als Versand deklariert (man hat die Option zwischen Print@Home für 4,90 und Postversand 8,90) und in den Rechnungen sind die 4,90€ unter der Position Lieferung print@home ausgewiesen.

    Somit gilt doch hier auch das BGH Urteil oder irre ich?

    1. Auf den ersten Blick würde ich Ihnen recht geben: Sie können Ihr Geld mit Hinweis auf das Urteil zurückfordern. Aber haben Sie bitte Verständnis, dass das nur meine journalistische Einschätzung ist, keine Rechtsberatung.

  2. „Schofelig“ war eher ihr Tipp, die Gebühr zurück zu fordern. Denn ein nicht rechtskräftiges Urteil ist – wie der Name schon sagt – nicht rechtskräftig.

  3. Hallo Herr Urbach,

    leider habe ich heute die unten angefügte ablehnende E-Mail von eventim bekommen.
    Was halten Sie davon und welches weitere Vorgehen schlagen Sie vor?

    Björn-Markus Gerlach

    „Sehr geehrter Kunde,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Wir haben Ihren Wunsch nach Rückerstattung der Servicegebühren erhalten. Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Urteil des Oberlandesgerichts Bremen (Az.: 5 U 16/16) nicht rechtskräftig ist und wir dies in der Sache auch nicht für richtig halten. Mit einem print@home-Ticket sind erhebliche Kosten verbunden, sowohl für die Technologie als auch für die notwendige Infrastruktur der Zugangskontrolle am Veranstaltungsort.

    Eine Rückerstattung der Servicegebühren ist daher nicht möglich.

    Bitte haben Sie dafür Verständnis.“

    1. Liebe Finanztip-Leser,

      diese Reaktion ist sehr schofelig von Eventim. Diese haben immerhin bereits in zwei Instanzen verloren. Eigentlich hätte man erwarten können, dass das Unternehmen nach dem Urteil erstattet.

      Da lässt sich leider nicht viel machen, als auf das Urteil des BGH zu warten. Das Verfahren ist mittlerweile unter dem Az. III ZR 192/17 anhängig. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht bestimmt.
      Für die Ansprüche gilt die dreijährige Verjährungsfrist. Als Eventim-Kunden sollten Sie alle Belege aufbewahren und hoffen, dass der BGH verbraucherfreundlich entscheidet.

      Beste Grüße
      und vielen Dank für die Rückmeldungen
      Matthias Urbach

  4. Hallo, ich hatte auch bei Eventim eine Forderung über 10.00EUR mit den nachgewiesenen Terminen eingereicht und exakt die gleiche Antwort wie CW erhalten

    Viele Grüße
    Stefan Wagner

  5. allo Herr Urbach,

    leider habe ich heute die unten angefügte ablehnende E-Mail von eventim bekommen.
    Was halten Sie davon und welches weitere Vorgehen schlagen Sie vor?
    (Meine E-Mailadresse müssten Sie ja haben, um mit mir privaten Kontakt aufzunehmen.)

    Björn-Markus Gerlach

    Sehr geehrter Kunde,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Wir haben Ihren Wunsch nach Rückerstattung der Servicegebühren erhalten. Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Urteil des Oberlandesgerichts Bremen (Az.: 5 U 16/16) nicht rechtskräftig ist und wir dies in der Sache auch nicht für richtig halten. Mit einem print@home-Ticket sind erhebliche Kosten verbunden, sowohl für die Technologie als auch für die notwendige Infrastruktur der Zugangskontrolle am Veranstaltungsort.

    Eine Rückerstattung der Servicegebühren ist daher nicht möglich.

    Bitte haben Sie dafür Verständnis.

    Bei Fragen helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter. Sie erreichen unseren Kundenservice montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr unter der Nummer 01806/533 933 (0,20 €/Anruf inkl. MwSt aus den Festnetzen, max. 0,60 €/Anruf inkl. MwSt aus den Mobilfunknetzen) oder per E-Mail an kundenservice@eventim.de.

    Antworten auf häufige Fragen finden Sie zusätzlich rund um die Uhr auch online unter http://www.eventim.de/faq.

    Mit freundlichen Grüßen

    eventim.de-Kundenservice

  6. Hallo,
    wie beschrieben habe ich die Gebühr i. H. v. 2,50 € zurückgefordert und heute folgende Antwort seitens Eventim erhalten:

    „(…) Wir haben Ihren Wunsch nach Rückerstattung der Servicegebühren erhalten. Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Urteil des Oberlandesgerichts Bremen (Az.: 5 U 16/16) nicht rechtskräftig ist und wir dies in der Sache auch nicht für richtig halten. Mit einem print@home-Ticket sind erhebliche Kosten verbunden, sowohl für die Technologie als auch für die notwendige Infrastruktur der Zugangskontrolle am Veranstaltungsort. Eine Rückerstattung der Servicegebühren ist daher nicht möglich. Bitte haben Sie dafür Verständnis. (…)“

    Gibt es eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen?

    Freundliche Grüße

  7. Lieber Herr Gerlach,

    das würde uns allerdings interessieren. Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden.

    Mit besten Grüßen
    Matthias Urbach

  8. Vielen Dank für diese Infos und den Mustertext.
    Ich habe sofort an eventim geschrieben (Frist bis 1.8. gesetzt) weil ich von 2014 bis heute 18 Bestellungen für 36 (Berlinale-)Tickets über Ticketdirect abgewickelt habe und dafür jeweils 1,50 pro Karte, also insgesamt 54 Euro bezahlen musste.
    Gern informiere ich Sie über die Reaktion von eventim quasi als Präzedenzfall wenn gewünscht – meine E-Mailadresse haben Sie ja.
    Mit freundlichen Grüßen
    Björn-Markus Gerlach

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