Baulärm, eine kaputte Heizung oder Schimmel: Es gibt viele Gründe, aus denen Du Deine Miete kürzen darfst bzw. als Vermieterin oder Vermieter eine Kürzung hinnehmen musst. Eine ausführliche Liste, wann es geht – und wann nicht (z. B. bei Kinderlärm) – findest Du in unserem Ratgeber zur Mietminderung. Aber wie gehst Du dann vor?

1. Vermieter anschreiben und Mängel anzeigen

Wenn Du einen Mangel feststellst, musst Du Deine Vermieterin bzw. Deinen Vermieter so schnell wie möglich informieren und fordern, den Mangel zu beheben. Dazu ist sie oder er verpflichtet. Wenn es dringend ist (z. B. bei einem Rohrbruch) rufst Du am besten sofort an.

Direkt danach meldest Du alles auch schriftlich. Nutz dafür unser Musterschreiben zur Mängelanzeige. Dort kannst Du auch direkt eintragen, um wieviel Du Deine Miete kürzt. Und denk an Nachweise: Dokumentier jeden Mangel mit Fotos oder Videos.

2. Find raus, um wieviel Miete Du kürzen darfst

Es ist Dein gutes Recht, ab dem ersten Tag des Mangels und dann solange weniger Miete zu zahlen, wie Du Deine Wohnung nur eingeschränkt nutzen kannst – auch wenn es dauert, Fachleute für die Reparatur zu finden. Wie weit Du die Miete kürzen darfst, hängt vom Einzelfall ab. Also davon, wie sehr der Mangel Deine Wohnqualität beeinträchtigt.

Du kannst Dich aber an Deiner Warmmiete orientieren und davon einen bestimmten Anteil abziehen: Bei kleinen Beeinträchtigungen sind laut Gerichtsurteilen 5 bis 10% angemessen, bei mittleren 10 bis 20%. Bei schweren und dauerhaften Mängeln noch mehr: Gefährdet starker Schimmelbefall Deine Gesundheit, sind bis zu 100% möglich. Am besten orientierst Du Dich an vergleichbaren Fällen. Nutz dafür Minderungstabellen, die Gerichtsurteile zusammenfassen.

Hier ein paar Beispiele:


In unserem Ratgeber findest Du eine ausführliche Mietminderungstabelle. Bist Du Dir unsicher, kannst Du Dich auch an einen Mieterverein wenden.

Wichtig: Du musst auf den Tag genau rechnen. Du darfst Deine Miete also nur für die Tage kürzen, an denen der Mangel bestand. Halt das auch genau fest, falls sich Deine Vermieterin oder Dein Vermieter vor Gericht gegen die Mietminderung wehrt. Um erst gar keinen Konflikt zu riskieren, solltet Ihr vor der Mietkürzung am besten erstmal miteinander sprechen.

3. Pass Deine Zahlung an

Sobald Du die Mietkürzung angekündigt hast, passt Du die Zahlung an. Überweis im nächsten Monat weniger bzw. änder Deinen Dauerauftrag. Vergiss aber nicht, ihn wieder zu erhöhen, sobald der Mangel behoben ist. Sonst riskierst Du evtl. eine Kündigung wegen Mietschulden.

Zieht Deine Vermieterin bzw. Dein Vermieter die Miete per SEPA-Lastschrift ein, kannst Du das Mandat bei Deiner Bank ohne Zustimmung nicht einfach widerrufen. Wird trotz angekündigter Minderung die volle Miete abgebucht, kannst Du der Lastschrift widersprechen. Dann bucht die Bank die Miete zurück und Du musst die gekürzte Miete überweisen.

Mehr dazu und ein Rechenbeispiel liest Du in unserem Ratgeber zur Mietminderung. 

Jonas Fehling
Autor

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