Das hängt vor allem davon ab, ob Ihr Euch einvernehmlich scheiden lasst. Denn ohne Streit spart Ihr Euch eine zweite Anwältin oder einen zweiten Anwalt. Ihr könnt dann insgesamt meist mit 1.600 bis 3.000€ rechnen. Ein wichtiger Faktor dabei ist Euer Einkommen. Das bestimmt auch den Verfahrenswert. Den könnt Ihr ganz grob berechnen, indem Ihr Euer gemeinsames Monatsnetto mal drei nehmt. Die Gerichts- und Anwaltskosten für Euer Ergebnis könnt Ihr dann aus den Tabellen in unserem neuen Ratgeber zu Scheidungskosten ablesen.
Verdient Ihr z. B. beide 2.600€ netto im Monat, habt keine Kinder und nur eine Anwältin bzw. einen Anwalt, kostet die Scheidung (ohne Versorgungsausgleich für die Rente) ca. 2.800€. Kinder führen in der Regel zu geringeren Kosten, Vermögen macht’s teurer.
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