
Ein Ticket kaufen, es selber ausdrucken – und trotzdem 2,50 Euro Extra-Gebühr zahlen? Der Tickethändler Eventim findet das ganz normal. Viele Kunden und die Verbraucherzentrale NRW nicht. Letztere klagte (wir berichteten) und gewann vor jedem Gericht, doch Eventim ging stets in Revision. Nun erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz die Gebühr für unzulässig. Außerdem untersagten die Richter eine Eventim-Gebühr von fast 30 Euro für einen „Premiumversand“. Dabei handelte es sich um einen normalen, unversicherten Brief.
Haben Sie seit 2015 solche oder ähnliche Gebühren bezahlt (auch bei anderen Händlern), sollten Sie jetzt Ihr Geld zurückfordern. Berufen Sie sich auf das BGH-Urteil (Az. III ZR 192/17) oder nutzen Sie gleich unser Musterschreiben. „Selbstverständlich werden wir berechtigte Ansprüche rückerstatten“, teilte uns Eventim mit. Man wolle auf die schriftliche Begründung des BGH warten. Unklar ist, ob Eventim künftig die Gebühr in geringerer Höhe erneut verlangt.
Vor dem Ticketkauf lohnt es sich oft, den Künstler plus Stadt zu googeln. Prüfen Sie, ob mehrere Händler Eintrittskarten anbieten und vergleichen Sie die Preise. Besuchen Sie unbedingt auch die Website des Veranstaltungsortes – manchmal erhalten Sie dort direkt Karten. Rufen Sie auch das Facebook-Event auf, falls vorhanden. Ab und zu gibt es auch darüber Tickets.
Daniel Pöhler war bis Ende 2020 Co-Pilot im Newsletter-Team und gelegentlich als Mobilitäts-Experte von Finanztip unterwegs. Daniel hat Betriebswirtschaft studiert und bei einem Fachmagazin für Telekommunikation volontiert. Seine ausgeprägte Leidenschaft für gute Sprache hatte ihm einen weiteren Job bei Finanztip eingebracht: den des stellvertretenden Textchefs.
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3 Kommentare
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Hallo,
heißt dieser Satz „Unklar ist, ob Eventim künftig die Gebühr in geringerer Höhe erneut verlangt“, dass weniger Gebühren legitim wären? Bei anderen Anbietern z.B. habe ich 2,00 EUR als Gebühr bezahlt, ist das dann legitim?
Viele Grüße
Nadine
Guten Tag
Bei Tickets.de wird bei Tickets zum Selbstausdruck nicht keine Gebühr für print@home erwähnt, sondern lediglich eine Vorverkaufsgebühr. Ist diese im Fall von selbst gedruckten Tickets mit den zurückzuerstattenden Gebühren gleichbedeutend, oder handelt es sich hierbei um andere (legitime) Gebühren?
Habe mal eben bei meinen Bestellungen seit 2015 geschaut, und dort nur eine Buchungsgebühr iHv 2€ pro Ticket und Service- und Versandkosten iHv 4,90€ gefunden. Ich gehe davon aus, dass die Buchungsgebühr nicht unzulässig sind, oder?