Hallo KönigKunde, Du hast Dich zur Zinsberechnung geäußert. Deshalb frage ich Dich jetzt mal etwas ganz persönlich. Hatte ich richtig verstanden, dass wenn die BG in der Bruttosumme enthalten war und selbst wenn der Kredit vorher abgelöst wurde, kann ich ab Vertragsunterzeichnung 5% Zinsen verlangen? Mein RA meint, ich hätte das in der 1.Zahlung gesamt zahlen müssen...Das ist doch aber Quatsch, oder? Würde mich über eine Antwort freuen. VG Anixe