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Thema BSV Kündigung rechtens? Ich habe eine Antwort-EMail der BSQ Bausparkasse in Händen mit der mir die BSK mitteilt: Der BSV kann bis zum Erreichen der Bausparsumme (Guthaben + Basiszinsen) bei der BSQ verbleiben. Als ich dies der BSK mitteilte die mir w/§ 488 BGB Abs.3 gekündigt hat Übersparung w/ Einbeziehung des Bonuszinses erhielt ich die Antwort:
UmGutenRatFrager
Ups, wollte noch weiterschreiben: Die Kündigung beruht auf aktuellen Erkenntnissen. Auch wurde auf das Urteil des LG Stuttgart v.24.07.2014 AZ 25 O 40/14 verwiesen. Dieses Urteil findet sich schlichtweg in keiner öffentl. jur. Datenbank. Was kann ich tun? Nutzt mir die E-Mail etwas? Danke für Antworten.