Beiträge von Luise
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Hier ein auf Facebook geposteter Beitrag als Antwort auf jemanden, der sich über den auch hier mehrmals geposteten Antwortbrief der Targo geärgert hat.
"Guten Morgen Herr xxx, wie wir bereits hier unter anderen Beiträgen
geschrieben haben, werden wir berechtigte Rückforderungswünsche
erstatten, die nach den aktuellen Urteilen noch nicht verjährt sind.
Kunden, die sich an uns wenden, werden von uns zeitnah schriftlich
benachrichtigt. Berechtigte Rückforderungen, die bis zum 31. Dezember
2014 schriftlich bei unseingehen, werden bearbeitet und laufen nicht in die Verjährung. DiePrüfung und Bearbeitung der Rückforderung kann aufgrund der aktuell hohen Briefeingänge allerdings noch etwas dauern. Dafürbitten wir um Ihr Verständnis. Viele Grüße vom TARGOBANK Social Media Team" -
Hallo zusammen,
habe heute ein Schreiben der Targobank bekommen, mit dem folgenden, hier bereits zu lesenden Passus:
"Bitte haben Sie Verständnis, dass die Prüfung und Abwicklung wegen der
erhöhten Zahl von Anfragen aktuell einige Zeit dauert. Sie müssen keine
weiteren Maßnahmen ergreifen, um eine etwaige Verjährung zu verhindern.
Insbesondere ist es nicht notwendig, einen Anwalt zu beauftragen, einen
Mahnbescheid zu beantragen oder ein Ombudsmannverfahren einzuleiten."Darunter zwei, ich denke kopierte Unterschriften, von der Bereichsdirektorin Beschwerdemanagement und Master Projektmanager Konto und Finanzen.
Mir erschließt sich nicht, warum ich dieser Aussage keinen Glauben schenken darf?
Den hier genannten richtigen Satz im Sinne von " wir verzichten auf die Einrede der Verjährung" o.ä. muß ich doch als juristisch ahnungslose Person doch gar nicht kennen bzw. begreifen.Versucht das einer älteren Frau mal zu erklären bitte.
Gruß
Luise