Beiträge von free4all

    @ANYCA vom eigentlichen Gesetzespunkt her - kannst du 4. Jahre rückwirdend eine Steuererklärung abgeben. Jetzt haben wir 2017 - möglich wären, 2016, 2015, 2014, 2013 - da die Rechnung auf dem Jahre 2011 wirst du von der Basis her eigentlich dafür keine Möglichkeit mehr haben, da es in dem Jahr der Ausgabe abgesetzt werden müsste/sollte. Wenn man aber kein Einkommen - oder nur geringfügig beschäftigt war, hat man keine Basis um es abzusetzen. Du kannst es zwar versuchen in deiner aktuellen Steuererklärung dies einzubauen, wird aber wahrscheinlich vom FA gestrichen - spätestns wenn die den original Beleg nachfordern.

    @KlinglBeutl


    Die Einträge bestanden bzw. wurden natürlich gemeldet nachdem dessen ein Mahn- und anschließender Vollstreckungsbescheid vonstatten ging. Ich hab hab 2010 mit Hilfe einer Kanzlei - die für mich im Auftrag wie eine Art Schuldnerberatung/Sanierung gediehnt hat, mit fast allen Gläubigern Abzahlungsvereinbarungen getroffen und diese wurden dann nach 3-4 Monate mit einem Mindestmaß - was sich aus der von mir zur Verfügung gestellten Summe abgetragen wurde. Die Gläubigerstelle, die diesen Eintrag vollzogen hat, hat dies erst im Jahre 2015 getan. Dieser Gläubiger hatte genau 5 verschiedene Forderungen - wovon damals nur 1 abgewickelt wurde, bei den anderen 4 hat dieser sich quer gestellt. Ich kann nicht sagen, ob die zugesicherten Raten zu niedrig waren oder woran es lag. Jedenfalls haben wir über die Jahre hinweg immer wieder Kontakt gesucht um es doch noch irgendwo einzubauen. Leider ist es erst dann Ende 2015 dazu gekommen eine Einigung zu treffen in Form von 1x Zahlungen. Warum dieser trotzdem dann Meldungen gemacht hat, was bisher nicht gegeben war, ist mir schleierhaft gehört aber wohl zur Taktik und ist inzwischen übliche Praktik.


    Ich habe auf meine Schufa ein Zugang und werde über jede Änderung bzw. Abfrage informiert (per eMail und SMS). Die Schufa ist inzwischen auf ca. 89% hochgegangen. Dass die Einträge erst mit Ablauf der darauf drei folgenden Kalenderjahre gelöscht wird, ist mir auch zwischenzeitlich bekannt. Die Vorgänge die mal negativ waren sind alle in ihrer Form auf "erledigt" gesetzt worden und stellen somit kein Negativmerkmal mehr da.


    Bei Infoscore findet man zwar bei den Einträge dass die z.B. am 15.10.2015 erledigt wurden, werden aber von dessen immer noch als Negativmerkmal gemeldet. Meine Wahrscheinlichkeit einen Kredit zu bedienen wird dort auf ca. 70% zur Zeit eingeschätzt.


    Bei Boniversum (früher auch bekannt als Kreditreform) werden die Einträge wie folgt aufgelistet:


    Gläubiger XY Inkasso
    schlechteste Meldung: Eintreibung nach gerichtlichem Mahnverfahren
    letzte Meldung: Inkasso erledigt nach Bezahlung am 15.11.2015.


    Ich sag mal so dieser Gläubiger hat zum Teil 1 von diesen Vorgängen in fast alle Auskunftdateien eingetragen - teils musste ich in den letzten Wochen durch Nachweise von Erledigungsschreiben usw. zumindest die Einträge erledigen lassen. Es gibt nach aktuellem Stand um die ca. 27 Auskunftdateien in Deutschland und so in den Hauptauskünfte sind Einträge vorhanden die von meinem aktuellen Kenntnissstand erledigt sind. Ich hole mir die zum größten Teil 1x jährlich kostenlos.


    Ich denke, dass ich auf Grund dieser Situation erstmal keine Möglichkeit habe ein Kredit aufzunehmen (es geht hier um mein Bafög wenn ich dies in einem Rutsch zahle, bekomme ich ca. 1/3 erlassen und selbst mit Zinsen würde es ca. 1.000 Euro unterm Strich ausmachen). Da ich inzwischen in guten - sortierten wirtschaftlichen Verhältnisse bin. Aber wahrscheinlich werde ich keine Möglichkeit haben. Im übrigen habe ich insgesamt 105.000 Euro schulden innerhalb von 7 Jahre bezahlt (fast alles Aufkommen durch Nichtzahlungen von ehemaligen Auftraggeber was von 30.000-40.000 Euro auf über 70.000 Euro angehäuft hat (Inkasso, Anwälte, gerichtliche Verfahren etc.)


    Glücklicherweise hatte sich mir die Gelegenheiten aufgetan - und jetzt bitte nicht irgendwelche Moralapostel wie kann es dazu soweit gekommen sein etc. Am Ende zählt nur das Ergebnis.


    Schonmal vielen Dank im Voraus!

    Stundung der Verfahrenskosten
    Die Verfahrenskosten müssen von dem Schuldner nicht unbedingt sofort getilgt werden. Auf Antrag des Schuldners können diese gestundet werden.
    Voraussetzung hierfür ist, dass das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichend ist, um die Verfahrenskosten zu decken und das keine Versagungsgründe vorliegen.


    Umfang der Stundung, es können die gerichtlichen Kosten des

    • Schuldenbereinigungsplanverfahrens
    • Insolvenzverfahrens
    • Restschuldbefreiungsverfahrens

    gestundet werden. Zu beachten ist, dass für jeden Verfahrensabschnitt, die Stundung gesondert beantragt werden muss. Auch die Kosten, des vom Gericht georderten Rechtsanwalt (nur wenn dieser dem Gericht erforderlich scheint), können gestundet werden. Der Anwalt kann seine Kosten gegenüber der Justitzkasse geltend machen, aber nicht gegenüber dem Schuldner. Ist die Insolvenzmasse nicht ausreichend, kann auch der Insolvenzverwalter oder Treuhänder seine Vergütungsansprüchen gegen die Staatskasse geltend machen. Kosten des Treuhänders während der Wohlverhaltensperiode können ebenfalls vom Gericht gestundet werden.

    Hallo Community,


    ich weiß nicht genau, ob ich hier richtig bin, jedoch habe ich nichts passenderes gefunden.


    Ich habe mir von allen großen Auskunftdateien eine Selbstauskunft geholt, zur Schufa habe ich gar einen Online-Zugang in dessen ich über jegliche
    Form per SMS als auch Mail informiert werde. Es gab im Zuge einer Finanzsanierung die anwaltlich gestützt wurde, mehrere Negativeinträge die inzwischen
    als erledigt aufgeführt sind. Zwischenzeitlich ist die Schufa auf ca. 90% Score hochgegangen.


    Vor kurzem habe ich ein Kreditanfrage gestellt und heute ereilte mich ein Schlag, als mir eine Bank die Begründung für die Ablehnung vorlagen (die meisten Schreiben auf Grund unserer internen Richtlinien .....) kam auf mit folgenden Infos:


    Saldo nach gerichtlicher Entscheidung/Titulierung
    Saldo aus gesamtfälliger oder titulierter Forderung (23x)
    Konto in Abwicklung
    Saldo nach gerichtlicher Entscheidung/Titulierung (erledigt am 26.08.2014)
    Konto in Abwicklung (erledigt am 14.11.2015)
    Saldo aus gesamtfälliger oder titulierter Forderung (14x!!!) und dahinter jeweils erledigt am 14.11.2015


    Ich habe meine Schufa von oben bis unten abgesucht und kann keines dieser Datensätze im System - zumindest in dessen was ich sehe, finden.
    Besonders die ersten 3 Punkte sind aus meinem Verständnis sog. negative Merkmale. Nur sehe ich nichts davon im System - ich habe alles erledigt und auch entsprechende Informationen an die Schufa zwecks Erledigungsvermerk oder sonstiges weitergeleitet.


    Wie sollte ich da jetzt am besten vorgehen?


    Ich bin frustriert, weil ich so langsam mich mehr bestraft sehe, dass ich eine Finanzsanierung durchgeführt habe (durch ein Anwalt mit Festschreibung etc.) als wenn ich den Weg der Privatinsolvenz gegangen wäre. Ich habe in 5,5 Jahren 75.000 € gezahlt und alles bedient was je oder mal in irgendeiner Form offen gewesen ist.
    Zu den Umständen wie es dazu gekommen ist möchte ich nur soviel sagen - ich hatte ein gutes Gewerbe als Freiberufler in dessen ich sehr gut für differse Auftraggeber gearbeitet habe - irgendwann zahlte der 1. nicht, dann der 2. und so kommt man schnell in die Schuldenfalle.


    Lg


    free4all