Zinsansprüche verjähren auch. Wenn die nicht in deinem Schreiben benannt sind, muss eine gesonderte Aufforderung versandt werden. Geht auch per Mail. Achte aber auf den 31.12.2014.
Wat will der Hungerleider von dir? 60 Euronen? Frage ihn doch mal, ob er dir ´ne schriftliche Vollmacht vorlegen kann? Wool´n mer wette, da kommt nüschtl
echt? ich habe mal um eine detaillierte auflistung der ansprüche gebeten, da kam aber bisher auch nichts. google meint allerdings, der gläubiger darf einen anwalt einschalten, sobald man in verzug ist, auch ohne mahnung.
hatte die zinsen bei dem ursprünglichen schreiben mit ausgewiesen.
Fortuna: mein brief war vom 18.11.