Beiträge von Steuerfrau

    Ich hatte schon Angst, dass keine Antwort kommt ... und bin mir bewusst, wie knifflig die Frage ist. Denn ja: Mein Mann hat die Regelaltersgrenze schon lang erreicht und dürfte eine solche Einzahlung an die Rentenkasse gar nicht leisten. Und da es bei meiner Einzahlung um die Vermeidung von Rentenabschlägen geht, sind hier auch nicht die "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" gemeint, sondern SGB VI § 187 a.
    Mein Steuerberater war ratlos und die Servicestelle des Finanzamts, die ich daraufhin extra aufgesucht habe, hat mir die Antwort verweigert mit den Worten, sie dürften keine Beratungsleistung erbringen. Also bin ich völlig lost in space.In Deutschland gibt es doch sicher Tausende von Paaren, bei denen nur einer Rentner ist und die im Fall von Sonderleistungen betroffen sein könnten! Haben Sie vielleicht doch noch eine Idee oder einen Tipp, der mir weiterhelfen könnte?

    Ich bin 57, verheiratet, und möchte eine freiwillige Rentenkassen-Einzahlung als Altervorsorgebeitrag leisten, damit ich abschlagfrei früher in Rente gehen kann. Welcher Höchstbetrag gilt für Altersvorsorgeaufwendungen bei Zusammenveranlagung, wenn einer der beiden Eheleute bereits Rentner ist? Normalerweise gilt: "Ehepaare profitieren davon, dass für sie in der gemeinsamen Steuererklärung der doppelte Höchstbetrag gilt. Dabei kommt es nicht darauf an, wer von beiden die Altersvorsorgebeiträge bezahlt hat." Doch gilt der doppelte maximale Altersvorsorgebeitrag auch dann, wenn einer der beiden Ehepartner bereits Rentner ist (und nach Erreichen der Regelaltersgrenze solche Einzahlungen normalerweise gar nicht mehr möglich sind)?