Beiträge von elgro

    Liebe Experten. Ich überlege, aus der PKV zurück in die GKV zu wechseln. Ich bin angestellt und werde in wenigen Monaten den Job wechseln. Reicht es aus, sich z.B. nur einen Tag zw. altem und neuem Job arbeitslos zu melden? ALG werde ich wg. Aufhebungsvertrag nicht erhalten. In beiden Jobs verdiene ich mehr als die relevante Grenze. Z.B. alten Job zum 29.4 enden lassen und neuen Job am 1. 5 starten? Danke.

    Beitragsbemessunsgrenze lag 2001 bei 6.525 DM und der Beitragssatz inkl. Pflege bei 15.3%.
    Macht Eur 510 in 2001 vs. Eur 872 heute. Ergibt eine Steigerung von 2.86% p.a.

    Ich finde 6% p.a. viel. Meine PKV ist über die letzten 20 Jahre auch um 6% p.a. teurer geworden. Die GKV ist in diesem Zeitraum um "nur" 3% p.a. gestiegen.
    6% p.a. bedeutet übrigens eine Verdoppelung der Beiträge alle 12 Jahre.

    Danke. Ich habe aber gerade nach der Gesetzeslage gefragt. Unter der o.a. Konstellation: Kinder in der GKV Familienversichert über den Partner oder weiter in der PKV?

    Danke Lange Oog.
    a) und b): ja
    c): aktuell über JAEG. Künftig weniger bzw. Null
    Ich würde evtl. gerne in der PKV bleiben. Die Frage ist was mit den Kindern passiert? Weiter PKV oder familienversichert über den Partner?

    Hallo an die Experten.


    Soweit ich es verstanden habe, kann ich in der PKV bleiben, wenn mein Einkommen aus Beschäftigung komplett wegfällt. Wenn ich kein Hatz 4 beziehe, zahle ich den Beitrag aus eigener Tasche. Was passiert allerdings mit den Kindern? Bleiben diese in der PKV, oder werden sie beim Partner (pflichtversichert in der GKV) versichert?


    Vielen Dank.

    Hallo. Weiss jemand Rat?
    Frohe Weihnachten an alle!

    Hallo an die Experten.


    Soweit ich es verstanden habe, kann ich in der PKV bleiben, wenn mein Einkommen aus Beschäftigung komplett wegfällt. Wenn ich kein Hatz 4 beziehe, zahle ich den Beitrag aus eigener Tasche. Was passiert allerdings mit den Kindern? Bleiben diese in der PKV, oder werden sie beim Partner (pflichtversichert in der GKV) versichert?


    Vielen Dank.

    Noch eine kurze Nachfrage zum Wechsel in die GKV nach Verinbarung Teilzeit: welches Gehalt wir hier zugrunde gelegt, um die Versichrungspflicht zu bestimmen? Reines Monatsentgelt x 12 oder Monatsentgelt x 12 + erwarteter Jahresbonus, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, geldwerter Vorteil Firmenwagen etc?
    Danke.

    Info von der GKV: der Start des Erwerbslebens beginnt mit den Abführung von ersten Beiträgen zur GKV. Also evtl. schon mit Praktika. Ob Beiträge abgeführt wurden, kläre ich jetzt mit der RV.

    Danke.


    Unter Punkt 2 steht:


    Als Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gilt jede auf Erwerb gerichtete oder zur Berufsausbildung ausgeübteBeschäftigung oder selbständige Tätigkeit, und zwar auch im Ausland.


    Was bedeutet das konkret? Startet die Erwebstätigkeit mit Aushilfsjobs als Schüler oder mit Praktika während des Studiums? Nach dem Studium habe ich "regulär" angefangen zu arbeiten.

    Hallo liebe Experten.


    Ich habe eine Frage zu der 9/10-Regelung. Ab wann beginnt das Erwerbsleben und wann endet es?


    Beginnt es bereits mit den ersten, bezahlten Aushilfsjobs/Praktika während der Schule/Studium? Oder erst mit dem 1. festen Job? Bei mir wären es hier mehr als 10 Jahre Unterschied.


    Endet es mit dem tatsächlichen Rentenbeginn (ich plane diesen mit dem Alter von 63), mit 67 oder mit Rentenantrag?


    Vielen Dank.