Alles anzeigenAuf meinem Grundstück ist eine Grundschuld für eine Bank eingetragen; ein Teil davon wurde später an eine andere Bank abgetreten.
Die dadurch abgesicherten Kredite sind seit längerem getilgt.
Die Darlehenskonten sind aufgelöst, zur 2. Bank bestehen keine Beziehungen mehr.
Weder eine Veräußerung noch neue Finanzierungswünsche sind in Sicht.
Soll ich eine Löschungsbewilligung einfordern?
Soll ich löschen?
Was ist, wenn ich die Löschungsbewilligung nur vorsorglich hole, nicht lösche, dann aber die die Bewilligung abhanden kommt? (verlegt, verbrannt, oder ähnliches)?
Also, eine Löschungsbewilligung schützt einen wohl vor dem Zugriff eines "bösen Gläubigers", weil diese ja besagt, dass keine Verbindlichkeiten mehr auf die Immobilie/das Grundstück bestehen. So gesehen, kann man den Eintrag im Grundbuch stehen lassen. Man weiß ja nie, ob man später nochmal Geld leihen, z.B. für Renovierungen, oder die Immobilie/das Grundstück verkaufen muss. Eine Bewilligung kostet nicht viel (nur die Notargebühr, bei uns unter €100).
Eine Löschung ist wohl dann empfehlenswert, wenn man die Sache vererbt. Hier soll man im Grundbuch Klarheit schaffen. Hier hält das Grundbuchamt die Hand auf (Höhe hängt vom wert der Grundschuld ab).