Klingt ja nicht gut
Mir gehts bei der City/Targobank darum:
ZitatAlles anzeigenHier fehlt im Abschnitt Widerrufsfolgen etwas, was seit dem BGH-Urteil
vom 15.12.2009 (XI ZR 45/09) große Folgen hat. Der BGH hat im o.g.
Urteil (Seite 10) bestätigt, was schon im Gesetzestext von § 358 Abs. 3
Satz 1 BGB steht, nämlich dass Darlehensvertrag und Versicherung
(andere Leistung) verbunden sind, wenn das Darlehen ganz
oder teilweise der Finanzierung der Versicherung dient. Das trifft
auf Citibank-Kredite voll zu, weil die Restschuldversicherung (RSV) auf
den Nettokredit aufgeschlagen und mitfinanziert wurde. Damit ist die
obige Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß, weil nicht
drinsteht, dass der Widerruf des Darlehensvertrags auch zur
Rückabwicklung der Versicherung führt. Kredit und die Versicherung
können somit widerrufen werden, auch wenn sie schon mehrere Jahre
laufen oder sogar abbezahlt sind.