Die Antwort ist ja man einfach : Jawohl ja----
Natürlich kann man wie bei einem möblierten Zimmer nur das "Belegte" versichern. Obendrein ist eine Wohnungseingangstür vorhanden.
Die Antwort ist ja man einfach : Jawohl ja----
Natürlich kann man wie bei einem möblierten Zimmer nur das "Belegte" versichern. Obendrein ist eine Wohnungseingangstür vorhanden.
Ganz so einfach geht das nicht . Erst müssen mehrere Sachen vorliegen.
A) Andere Wohnung muß auch "saniert" sein
B) Andere Wohnung muß entsprechend billiger angeboten werden
- Weil kleinere Fenster,
- Hinausschauen schlechter , Fensterputzen schlechter
- Weiter gucken wohl nicht möglich
- Größere Einbruch-Gefahr
- Größerer Strassenlärm
- Bei Aufzugskosten deren Nichtveranlagung bei den NK
Fremder Baum fällt auf mein Haus- Haus mehr oder weniger demoliert - Wer zahlt ?
A) Eigene Hausversicherung -auf jeden Fall
......
Eigene Hausversicherung prüft dann, ob B) Nachbar einen noch gültigen Standsicherungsnachweis hat - wenn ja hat eig. Vers. Pech
.....
Und prüft , ob jemand den Baum angesägt hatte.
hat sie hier auch Pech - Ende der Prüfungen.
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Hat Nachbar keinen gültigen Standsicherungsnachweis , muß er sein Haus verkaufen , wenn der Schaden größer ist.
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Deshalb , im (ureigensten) Interesse des Nachbarn -- Ihm einen netten Brief schreiben mit ob. Bemerkungen .
Bzw. er möge bitte den jährlichen Standsicherungsnachweis in Kopie (jedes Jahr von neuem) "rüberreichen".
E.O.N macht das auch - hier , um die Leute auf neue Versicherungs-Lauflängen "umzubügeln" .
Mögliche Erklärung : Der Hausrat ist Neuwertig oder sehr kostbar....
Als Vermieter akzeptiere ich nur Bargeld bei Vertragsabschluß . Geht lt. Gesetz eh nur in 3 Monatsraten (Z.B. 1/3 bei Vertrag + 1/3 im zweiten Monat + 1/3 im dritten Monat.
Dazu ein Mietkautions-Sparbuch bei der nächsten Bank -- da muß ich dann einzahlen und das Sparbuch gut verwahren.
Einfach erstmal die eigene, jetzige Versicherung fragen .
1) Die Gebäudeversicherung hat keine Ahnung , ob und daß Sie im Keller einen Schaden hatten - da muß man schon erstmal sich selber melden und einen Schaden anzeigen - und die Schadensformulare ausfüllen....
2) Die Fragestellung ist insofern schlecht , weil ::: wo wohnen Sie denn nun Im Erdgeschoß oder weiter oben -- haben Sie der Versicherung schon gemeldet, daß Sie ggf. umgezogen sind und die neue Wohnung größer oder kleiner ist ????
Da seid Ihr leider ganz alleine mit den Überlegungen .
Je nachdem , aus welcher Ecke ein Ratschlag kommt - jeder sieht es anderst....
Kaufen - aber nicht zu groß und nicht zu teuer - sonst kann es später einmal passieren , daß einer von beiden ins Alten- oder Pflegeheim muß ,weil der andere die Pflege zu Hause nicht mehr händeln kann - sind ja beide dann älter geworden .
Und die öffentliche Hand dann sagt - Die Wohnung ist zu groß - müssen Sie verkaufen - und damit die Heimkosten bezahlen .
Die Frage ist nicht korrekt gestellt :
A) Ist der Bausparvertrag zu 100 % voll eingezahlt
(das heißt bei Vertrag von 100.000,- selber 100.000 eingezahlt
oder
B) er ist nur zu 70 % eingezahlt ---- also nur 70.000,-
Das muß man wissen - um gute Ratschläge geben zu können.
Private Haftpflicht-Versicherung muß Du haben , (Schlauch platzt , Aquarium läuft aus....)
eine Hausratversicherung nicht unbedingt.
Der Vorgang bei mir (bei einer Mieterfam.) :
Mieter 3 Jahre vorher eingezogen , dann neuen Computer gekauft .
nach einer Woche gab es einen Kurzschluß im Computergehäuse .
Den Gebäude-Feuer-Schaden (rund 25.000) bezahlte die Gebäudeversicherung anstandslos.
Aber die Mieter hatten Pech gehabt -- Eine Hausratversicherung hätte Ihnen rund 40.000,- bezahlt -- aber so eine Versicherung hatten sie leider nicht.....
Die Frage ist vom Prizip für die Katz , wenn man das wichtigste ausklammert :
A) Es soll gemietet werden
oder
B) Es soll gekauft werden
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A) und B) können sich leicht um 2-300,- € unterscheiden - Bei B in der Hauptsache mit den Investitionsrücklagen eines WG-Eigentümers
Hallo Wach....
Dann war es eine Falschaussage des "Möchte-Mieters" - da ja ein Aufhebungsvertrag nicht nachträglich rückdatiert wird - Und das bedeutet im Umkehr-Umkehr -schluß :
Sofort den schon unterschriebenen Mietvertrag wegen "Falscher Angaben" aufkündigen --- außer , wenn ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt wird -
Denn es kann ja sein , daß ein Arbeitnehmer nur "im gegenseitigen Einvernehmen...) das AV aufgelöst hat, weil er schon einen neuen Arbeitsvertrag bei einer anderen Fa. mit besserer Bezahlung in der Hand hat (oder weil die neue Wohnung näher an der neuen Fa. liegt....)
Aber dabei vorher abklären, ob die Personen-Anzahl mit der Angemessenheits- qm - Anzahl und Preisobergrenzen von Hartz IV
übereinstimmen .
Einfach mal in den Vertrag hineinschauen . "Bedingungsgemäß" heißt... laut einem von den
§ im Vertrag . Und außerdem kann man/frau auch mal sein Händy umschalten vom Spielemodus auf Telefonieren -- und die Versicherungsfirma anrufen .
Es gibt so viele Versicherungen - und jede hat ihre eigenen Texte, so daß man von hier aus hier ansonsten keine bessere Antwort geben kann .
Mensch Mocky ,
Is doch so einfach ::: Ein Einschreiben (mit Rückschein) an den Vermieter , daß die Miete + Nebenkosten (etc) so lange in der bisherigen Höhe weitergezahlt werden , bis eine Prüfbare Abrechnung bei Euch da ist . Dann würde ggf. von Euch entsprechend nachgezahlt werden .
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Bevor keine prüfbare Abrechnung vorhanden ist , kann man/frau auch nichts werden bei Firmen, die Prüfungen anbieten - egal wie sie heißen - ob Mieterschutzbund oder andere .
Allerdings : Stutzig wurde ich bei den Pellet-Lieferungen - wenn bei Einzug wirklich keine Wärme kam - dann darf der Vermieter nicht die neue und die alte Lieferung in Rechnung stellen...
Hallo Bauernbua ,
Es steht in den entsprechenden Gesetzen (und Urteilen) folgendes :
A) Jeder Mieter hat das Anrecht , innerhalb seiner Wohnung , die Unterlagen, die zur NK-Abrechnung beitrugen (sogar auch die dazugehörigen Zahlungsbelege) , vorgelegt zu bekommen . Wenn dies nicht möglich ist (z.B. Vermieter wohnt weit weg) hat er Anspruch auf Zusendung der entsprechenden Kopien , ggf. gegen Kopiegebühren .
B) Jeder Vermieter hat das Recht , diese "Hausmeister-Dienste" selber zu machen und dafür das selbe Geld zu verlangen , welches ein entsprechender Betrieb in Rechnung stellen würde--
allerdings ohne die Mehrwertsteuer .
Allerdings habe ich mich noch nicht darum gekümmert , ob dann der Vermieter auch ein Stundenbuch führen muß -- oder ob eine preiswerte Pauschale ausreicht .
Normalerweise reicht es , wenn ein Firmen-Angebot vorgelegt werden kann .
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Mein Vorschlag : Einfach den Vermieter , wenn er draußen so "rumtobt", zu einem Bier oder Kaffee einladen - und dann dabei .höflich fragen - ob Ihr mal die Berechnungs-Unterlagen einsehen könnt
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Zusammenfassung : Sei froh , daß es für Dich/Euch so einen guten Eigentümer gibt , der es so preiswert für Euch macht ....
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Im Übrigen habe ich selber ein 6 Fam.-MFH , wohne auch dort - und mache diese Arbeiten (als Hobby) umsonst und in allen Mietverträgen steht extra (sinngemäß) :: wenn ich nicht mehr kann , muß eine Firma ran mit entsprechender NK-Umlage: Die Folge - wenn ich mal Hilfe brauche - ist sofort jemand da (Im Eigengeld-Interesse) .
Mit freundlichem Gruß aus dem Raum Lüneburg