Beiträge von wanda101

    Hallo Leute, habe am 6.1.22 nun auch eine Abrechnung mit einer Nachzahlung erhalten ( hatte 2 Abschläge zurüchgebucht). Zahlungsfrist ist 5 Tage!

    Einige von euch haben wohl schon mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen. Könnten diejenigen mal fragen, ob Bereitschaft bestünde weitere Mandate zu übernehmen? Unsere Sachverhalte sind ja in wesentlichen gleich, so dass es wohl auch aufgrund des geringen Streitwerts Sinn machen würde, wenn ein Anwalt mehrere Betroffene vertritt. Könnt ihr den Namen des Anwalts nennen ?

    Ich habe der Rechnung per Mail widersprochen und Zahlungsverweigerung erklärt.

    Hallo Leute, habe mich so verhalten wie Trixie und auch noch keine Abrechnung. Folgend meine E-Mai an einen Polizeibeamten, der daran zweifelte, ob Betrug gegeben ist. Er meinte ich hätte keinen Schaden, da ich 2 Raten zurückgebucht habe. Den einen oder anderen Gedanken könnt ihr vielleicht für eure Anzeige verwenden.


    Sehr geehrten Herr ...,


    bezugnehmend auf das kürzlich geführte Telefonat erlaube ich mir zu Tatbestand des Betruges auf Folgendes hinzuweisen:




    1.       Täuschung über Tatsachen


    Die DEP hat Anfang des Jahres damit geworben ein Unternehmen zu sein, das bisher erfolgreich Industriekunden und Stadtwerke mit Gas beliefert hat (?!) und nunmehr auch den Endverbraucher beliefern zu wollen. Für diese Kunden wurde ein Tarif mit einem von Jahresverbrauch abhängigen hohen Grundpreis und einen sehr niedrigen Preis pro kw/h geworben. Weiterhin wurde eine Preisgarantie für 1 Jahr gegeben. Dieses Angebot konnte nur als Paketpreis verstanden werden, der nur Sinn macht, wenn die benötigte Gasmenge zu dem angebotenen Preis bereits bestellt bzw. gekauft war. Dies sollte wohl auch mit dem Hinweis auf die Großabnehmer suggeriert werden.




    2.       Irrtum


    Die Annahme hier einen zwar noch marküblichen aber durchaus günstigen Preis für ein Jahr zu bekommen, hat mich und viele andere Kunden veranlasst, einen Vertrag mit einem ungewöhnlich hohen Grundpreis abzuschließen.




    3.       Vermögensverfügung und Schaden


    Die Vermögensverfügung liegt in dem Abschluss des Vertrages und der Zusage die monatlich geschuldeten Raten zu zahlen. Aufgrund der vorzeitigen Kündigung durch das Unternehmen war der in den Sommermonaten mögliche Verbrauch natürlich völlig überzahlt. Eine Anpassung des Grundpreises auf den tatsächlichen Verbrauch hat - wie beabsichtigt - nicht stattgefunden. Eine Abrechnung habe ich bis heute nicht erhalten. Die Tatsache, dass ich 2 Raten zurückgebucht habe ändert an dem Schaden nichts, da als Schaden iSd. § 263 StGB eine Vermögensgefährdung ausreicht. Der tatsächliche Verbrauch ist immer noch überzahlt.




    4.       Vorsatz


    Der Betrugsvorsatz ergibt sich m.E. aus der Vertragsgestaltung. Die DEP hat sich die branchenüblichen Kündigungsmöglichkeiten eingeräumt wie z.B. bei Zahlungsverzug, falschen Angaben oder sonstigen Vertragsverletzungen, zusätzlich auch eine Extraklausel mit dem Recht bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit mit einer Monatsfrist zu kündigen. Darüber hinaus allerdings auch die Möglichkeit jederzeit fristlos zu kündigen und zwar ohne Grund. Diese Klausel macht nur Sinn, wenn man nicht vor hat den Vertrag zu erfüllen. Wieso sollte sonst ein Unternehmen, dass eine Preisgarantie für 1 Jahr gibt, den Vertrag vorzeitig beenden? Mit dem Hinweis auf den nunmehr zumindest zum Teil erwartbaren Anstieg der Gaspreise auf deren Website hat die DEP einen willkommenen Grund von ihrem ursprünglichen Plan abzulenken. Die Kündigung selbst erhielt keine Begründung, hier wurde auf die Klausel verwiesen, die ein grundloses, fristloses Kündigungsrecht einräumt.


    Ich bitte diese E- Mail z.d.A. zu nehmen.




    Mit freundlichen Grüßen

    Habe heute im Tagesspiegel in einem Artikel mit dem Titel " Von Rekord zu Rekord, EU möchte Verbaucher vor Gaspreisen schützen" folgenden Satz bemerkt: " Geht ein Energieunternehmen wie im Fall der Deutschen Energiepool Konkurs sollen die Migliedstaaten einen Grundversorger benennen..."

    Es sieht also so aus als sei nunmehr Konkurs angemeldet. Hat einer was gehört?

    Info: Jahresberauch 35.000

    GP 92,40


    Mein Schreiben dan DEP ohne Anspruch auf Erfolg. Nur als Idee


    Ihre Kündigung habe ich mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Diese dürfte allerdings unwirksam sein, denn soweit Sie sich auf wirtschaftliche Unzumutbarkeit - wie auf Ihrer Webseite zu lesen- berufen, beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen, Nr. 7 Ihrer AGB. Die Regelung unter Punkt 3.2 AGB dürfte insgesamt unwirksam sein, da sie den Verbaucher unangemessen benachteiligt.


    Da Sie mich allerdings durch die Meldung an den Netzbetreiber vor vollendete Tatsachen gestellt haben und der Grundversorger bereits die Übernahme des Vertrages angezeigt hat, gehe ich davon aus, dass Sie nicht gewillt sind Ihre vertaglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Ich widerrufe daher die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung mit sofortigen Wirkung. Die Lastschrift ist auch bei meiner Bank gesperrt. Die Abschläge für August und September habe ich wegen Überzahlung der Forderung zurückgebucht. Den Zählerstand per 30.9. werde ich dem Netzbetreiber mitteilen. Etwaige Restforderungen Ihrerseits werde ich nach Prüfung der Schlussrechnung begleichen. Insoweit weise ich darauf hin, dass der Grundpreis anteilig reduziert werden muss, da dieser anhand der voraussichtlichen Jahresverbrauchsmenge ermittelt wurde, die aufgrund von Ihnen zu vertetenen Gründen nicht erreicht werden kann. Schadensersatzforderungen wegen Nichterfüllung behalte ich mir vor.