Hallo Leute, habe mich so verhalten wie Trixie und auch noch keine Abrechnung. Folgend meine E-Mai an einen Polizeibeamten, der daran zweifelte, ob Betrug gegeben ist. Er meinte ich hätte keinen Schaden, da ich 2 Raten zurückgebucht habe. Den einen oder anderen Gedanken könnt ihr vielleicht für eure Anzeige verwenden.
Sehr geehrten Herr ...,
bezugnehmend auf das kürzlich geführte Telefonat erlaube ich mir zu Tatbestand des Betruges auf Folgendes hinzuweisen:
1. Täuschung über Tatsachen
Die DEP hat Anfang des Jahres damit geworben ein Unternehmen zu sein, das bisher erfolgreich Industriekunden und Stadtwerke mit Gas beliefert hat (?!) und nunmehr auch den Endverbraucher beliefern zu wollen. Für diese Kunden wurde ein Tarif mit einem von Jahresverbrauch abhängigen hohen Grundpreis und einen sehr niedrigen Preis pro kw/h geworben. Weiterhin wurde eine Preisgarantie für 1 Jahr gegeben. Dieses Angebot konnte nur als Paketpreis verstanden werden, der nur Sinn macht, wenn die benötigte Gasmenge zu dem angebotenen Preis bereits bestellt bzw. gekauft war. Dies sollte wohl auch mit dem Hinweis auf die Großabnehmer suggeriert werden.
2. Irrtum
Die Annahme hier einen zwar noch marküblichen aber durchaus günstigen Preis für ein Jahr zu bekommen, hat mich und viele andere Kunden veranlasst, einen Vertrag mit einem ungewöhnlich hohen Grundpreis abzuschließen.
3. Vermögensverfügung und Schaden
Die Vermögensverfügung liegt in dem Abschluss des Vertrages und der Zusage die monatlich geschuldeten Raten zu zahlen. Aufgrund der vorzeitigen Kündigung durch das Unternehmen war der in den Sommermonaten mögliche Verbrauch natürlich völlig überzahlt. Eine Anpassung des Grundpreises auf den tatsächlichen Verbrauch hat - wie beabsichtigt - nicht stattgefunden. Eine Abrechnung habe ich bis heute nicht erhalten. Die Tatsache, dass ich 2 Raten zurückgebucht habe ändert an dem Schaden nichts, da als Schaden iSd. § 263 StGB eine Vermögensgefährdung ausreicht. Der tatsächliche Verbrauch ist immer noch überzahlt.
4. Vorsatz
Der Betrugsvorsatz ergibt sich m.E. aus der Vertragsgestaltung. Die DEP hat sich die branchenüblichen Kündigungsmöglichkeiten eingeräumt wie z.B. bei Zahlungsverzug, falschen Angaben oder sonstigen Vertragsverletzungen, zusätzlich auch eine Extraklausel mit dem Recht bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit mit einer Monatsfrist zu kündigen. Darüber hinaus allerdings auch die Möglichkeit jederzeit fristlos zu kündigen und zwar ohne Grund. Diese Klausel macht nur Sinn, wenn man nicht vor hat den Vertrag zu erfüllen. Wieso sollte sonst ein Unternehmen, dass eine Preisgarantie für 1 Jahr gibt, den Vertrag vorzeitig beenden? Mit dem Hinweis auf den nunmehr zumindest zum Teil erwartbaren Anstieg der Gaspreise auf deren Website hat die DEP einen willkommenen Grund von ihrem ursprünglichen Plan abzulenken. Die Kündigung selbst erhielt keine Begründung, hier wurde auf die Klausel verwiesen, die ein grundloses, fristloses Kündigungsrecht einräumt.
Ich bitte diese E- Mail z.d.A. zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen