Beiträge von jms28

    Danke für die Antworten!


    Ja genau, die 800€ für das Sideboard wurden als Geringwertiges Wirtschaftsgut 2022 bereits abgeschrieben.


    Bzgl. Zubehör: Weiß nicht, wie gut ihr euch mit WISO auskennt. Aber beim Eintragen von Arbeitsmitteln kommt dann die Frage: "Ist das Arbeitsmittel für sich alleine nutzbar?", mit dem Hinweis "Nicht alleine nutzbar sind Arbeitsmittel wie: ... Einbau- oder Ersatzteile" Daher meine Frage.

    Hm und wie mache ich das wenn das Möbelstück, für das die Erweiterungsteile besorgt wurden, schon in den Vorjahren vollkommen abgeschrieben wurden?


    Ein Beispiel: ich habe ein klassisches Sideboard von USM für 800€ im vorletzten Jahr erworben und gänzlich abgeschrieben. Im letzten Jahr habe ich jetzt eine Ausziehschublade für eben dieses Sideboard für 85€ und, sagen wir, ein paar Rohre und Tablare um das ganze um ein "Stockwerk" zu erweitern gekauft.


    Wie verfahren ich jetzt?

    Danke für die schnelle Rückmeldung.


    Ist das zweite Jahr mit der selben Steuerberaterin. Letztes Jahr war die Rechnung für 2021 deutlich günstiger. Die Steuerberaterin erklärt dies darauf angesprochen damit, dass unser Einkommen/ Gegenstandswert niedriger war und sie zudem auch das Einkommen aus dem Ausland damals (Zuzug unterjährig) nicht berücksichtig hatte (rechtlich konnte?) Aber Einkommen/ Gegenstandswert war schon niedriger, das stimmt.


    Allerdings sollte ich auch noch erwähnen, dass die selbe Steuerberaterin mir im letzten Jahr mehrfach bestätigte, dass die Wahl der Steuerklassenkombination 3/5 für uns die Richtige sei und gleichzeitig auch potenziell eine attraktivere Rückerstattung für 2022 angedeutet hatte. Jetzte gucke ich mit 500€ aber plötzlich ganz schön in die Röhre :D Return on Invest einer pofessionellen Steuerberatung hätte ich mir eigentlich anders vorgestellt, insbesondere da ich ja selber da gleiche Ergebnis innerhalb 1 Stunde mit einer Steuersoftware erzielen konnte, die mich potenziell um die 30€ im Jahr kostet...


    Summa summarum: No go was hier passiert ist und nicht hinnehmen ODER als Lehrgeld betrachten und weitergehen?

    Hallo,


    Ich ärgere gerade schwarz über eine, aus meiner Sicht, unverhältnismäßig hohe Rechnung von meiner Steuerberaterin über ca. 1,500€ Netto für meine Steuererklärung 2022. Hierbei schlägt insbesondere die Position "Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit 2022 §27 Abs. 1 StBVV" (hauptsächlich Arbeitszimmer Homeoffice) mit einer satten Vergütung über ca. 950€ nach Tab. A/12/20 zubuche. Das kommt mir bei einer simplen Aufaddierung einiger, von mir sorgfältig geordneter und in DATEV online-gestellter Belege und bei einem Gegenstandswert von knapp über 100,000€ etwas hoch vor. Lässt sich das so aus der Ferne und anhand der von mir zur Verfügung gestellten Infos schon tendenziell bewerten?


    Um den mit den Kosten verbundenen Aufwand besser nachvollziehen zu können, habe ich übrigens gestern mal mit der kostenlosen Testversion einer einschlägigen Steuersoftware innerhalb von maximal 1 Stunde selber die komplette Erklärung nachempfunden und kam dabei in etwa auf den selben Erstattungsbetrag von ca. 500€. Wir (Ehepaar) sind übrigens abgabenpflichtig auf Grund von Steuerklassenkombination 3/5. Diese Kombination erklärt auch den eher mageren Erstattungsbetrag von knapp unter 500€, da wir unterjährig wohl zu wenig Lohnsteuer bezahlt hatten. Steuerberaterin hatte ich letztes Jahr auf Grund von Zuzug aus dem Ausland in 2021 konsultiert, aber bereits meine Zweifel ob fortan zielführend.


    Alles in Allem komme ich dann also nach Abzug der von meiner Steuerberatrin veranschlagten Vergütung von der projezierten Erstattung auf ein sattes Minus von ca. -1,000€... Ich verstehe, dass eine professionelle Steuerberatung etwas kostet und auch, dass es keine Garantien gibt. Aber das Ganze kommt mir doch sehr unverhältnismäßig vor. Wie am Besten Verfahren? Abschlagrechnung habe ich bereits bezahlt (wurde direkt abgemahnt, da ich im Urlaub nicht daran gedacht hatte rechtzeitig zu begleichen), finale Freigabeerklärung meinerseits steht aber noch aus.


    Auf Stiftung Warentest laß ich, dass ich die Rechnung meiner Steuerberaterin bei der Steuerberaterkammer kostenlos überprüfen lassen kann. Ich habe hierzu jetzt die hiesige Steuerberaterkammer kontaktiert, aber noch keine Antwort erhalten.


    Über Kommentare hierzu und wie ich am besten Verfahren soll (abgesehen von zukünftig selber machen), würde ich mich freuen!


    VG

    Ok, jetzt bin ich verwirrt: Gerade nochmal mit dem Händler gesprochen, explizit erklärt dass ich kein Gewerbe habe und als Privatkunde einkaufen möchte. Er sagt mir kein Problem, kann mir das Regal für 750€ mit Rechnung OHNE MwSt verkaufen. Und ich habe explizit auch geklärt, dass ich ihm auch nur 750€ bezahle - "kein Problem"...!??


    Fragen wir mal so rum: Wenn ich ihm jetzt tatsächlich nur 750€ bezahle, ergibt sich für mich irgendein Nachteil mit der Rechnung für 750€ OHNE MwSt bei der Steuererklärung später? Mit Rechnung ohne Mwst Kann ich trotzdem die vollen 750€ abschreiben, korrekt? Wo wäre der Unterschied zu dem anderen Angebot von 750€ mit Rechnung MIT Mwst? Oder gibt es überhaupt einen im Endeffekt für mich? Glaube hierauf läuft meine eigentliche Frage im Kern hinaus.


    Thks

    Danke für die schnelle Antwort.


    Hätte vllt. noch weiter ausholen sollen: beides sind Händler im An- und Verkauf von gebrauchten Designermöbeln.


    Händler 1 bat mir an: 750€ mit Rechnung inkl. MwSt

    Händler 2 bat mir an: 750€ mit Rechnung ohne MwSt ODER 950€ mit Rechnung inkl. MwSt


    Hoffe das ergibt jetzt Sinn.


    Besten Dank!!

    Kurze Frage:

    Ich bin als Arbeitnehmer zu 100% im Homeoffice tätig und ich möchte gerne Arbeitsmittel als Werbungskosten abschreiben. Alles soweit auch schon mit meine SB abgeklärt, aber heute ist der Gute leider im Urlaub und ich habe eine dringende Frage:

    Was ist in meinem Fall vorteilhafter für die sofortige Abschreibung GWG? Ein Möbelstück für...

    1. 750€ inkl. MwSt
    2. 750€ exkl. MwSt

    Es handelt sich hierbei um ein gebrauchtes Möbelstück und habe die folgenden zwei Angebote von 2 Händlern für das identische Möbelstück.

    Gehe ich recht in der Annahme, dass 750€ exkl. MwSt besser für mich ist, da Berechnungsgrundlage ja der Nettopreis ist und ich somit die vollen 750€ abschreiben könnte? Preis inkl. MwSt. würde doch implizieren, dass ich zwar die vollen 750€ zahlen müsste, hiervon aber nur den Nettopreis (750€-19%) abschreiben könnte. Ist das richtig so?

    Sorry aber stehe grad aufm Schlauch und muss mich schnell entscheiden?

    Besten Dank!!

    Danke für die Antworten!


    Kontrolleti kann gerne vorbeikommen - habe mittlerweile ein Arbeitszimmer eingerichtet und dieses wird ausschließlich hierfür verwendet werden :) Das Zimmer ist ca. 12qm groß, die Wohnung insgesamt ca. 83qm. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich also die Miete und jährlichen Umkosten (Strom, Wasser, Heizung etc.) sowie Internet und Telefon anteilig absetzen? Heißt in meinem Fall ca. 1/7, korrekt?


    Wie verhält es sich mit Neuanschaffungen wie Aktenregalen, PC Monitor, Tischlampe, etc.? Und wie (wenn überhaupt) mit bereits vorhandenen Sachen?


    Gehe ich Recht in der Annahme, dass die genannte Obergrenze von 1.250 Euro p.a. alles obige beinhaltet?


    A propos Obergrenze: hier heißt es, dass "Wer komplett von zu Hause aus arbeitet, dazu gehören beispielsweise Schriftsteller, Künstler oder freie Journalisten, kann die Kosten für das Arbeitszimmer sogar unbegrenzt von der Steuer absetzen – sofern das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet und der Job nicht an einem anderen Ort außerhalb der häuslichen Sphäre ausgeübt wird." Bin zwar kein Künstler, aber gehöre ich evtl. in diese Gruppe, da ich ja wie gesagt all day every day im Home Office arbeite? Ändert hieran die Tatsache etwas, dass ich evtl. und bis zu 1-2 Male im Monat im Büro in der besagten Stadt vorbeischauen werde?


    Besten Dank im Vorraus!

    Hallo,


    ich fange demnächst ein unbefristetes Anstellungsverhältnis bei einer deutschen Firma mit Sitz in einer deutschen Großstadt an. Ich wohne in einer anderen deutschen Großstadt, welche sich Hunderte von Kilometer vom Sitz der besagten Firma entfernt befindet und in der die besagte Firma auch kein Büro unterhält bzw. keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.


    In meinem Arbeitsvertrag heißt es wörtlich: "Der Arbeitsort wird vom Arbeitnehmer gewählt, idealerweise (Einarbeitung) sind zwei Besuche pro Monat mit jeweils zwei Übernachtungen in (Großstadt) notwendig."


    Zur Ausübung meiner Arbeit, plane ich eines unserer Zimmer in der Wohnung komplett als Arbeitszimmer einzurichten.


    Gehe ich recht in der Annahme, dass ich das Arbeitszimmer sowie neue Arbeitsmittel (Bildschirme, Regale etc.) von der Steuer absetzen kann?


    Den einführenden Artikel zu diesem Thema habe ich hier schon gelesen. Allerdings bin ich unsicher, wie es sich in meinem Fall genau verhält, da ich ja "freiwillig" Homeoffice mache bzw. ich und der AG uns ja so geeinigt haben. Allerdings wäre es nicht zumutbar, zwischen diesen zwei Großstädten zu pendeln (ca. 5 Stunden mit Zug oder Auto). Wie verhält es sich hier also genau?


    Für Aufklärung und Tipps, jegliche Vorteile voll auszuschöpfen, wäre ich sehr dankbar :)


    Danke & VG