Beiträge von Comandante

    Bei mir wurde in der Corona-Krise alles in UniEuroRenta umgeschichtet. Die einzige Chance, wieder in Richtung Aktien zu kommen, ist dann der UniGlobalVorsorge.


    Da ich es aber wie Du gemacht hatte (allen Umstellungen widersprochen), war der sog. cash-lock gegeben. Die einzige Möglichkeit, um aus dem cash-lock herauszukommen ist, den Widerspruch zurückzunehmen.


    Das hatte ich im Sommer gemacht und nun wurde (leider nur ein Teil) meines Depots von UniEuroRenta in den UniGlobalVorsorge umgeschichtet; neue Einzahlungen gehen ohnehin da rein.


    Das Thema Riester wird ja breit diskutiert. Für mich ist es nur ein weiterer Baustein der Altersvorsorge. Mit Kinderzulagen und entsprechender Reduzierung des Eigenbeitrags, gepaart mit den Steuervorteilen macht der Riester-Vertrag - auf ETF-/Fonds-Ebene - anscheinend wohl wieder fast ein wenig Sinn.


    Wobei es zum Thema Riester-ETF (fairr, jetzt raisin) ja einen endlos-thread hier gibt..

    Kleine Klarstellung: Der Höchstbeitrag in der GKV (inkl. Krankengeld und Pflegepflichtversicherung) liegt bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag im Jahr 2020 bei rund 891 EUR und ab 2021 bei rund 919 EUR! Das ist die relevante Vergleichsgröße, im PKV Beitrag ist die Pflege ja auch einkalkuliert und vermutlich auch ein Krankentagegeld.

    ... und womöglich noch andere Bausteine wie zusätzliche Beitragsentlastungtarife i.H. von x € ab Renteneintritt.


    Um den Vergleich dann vollständig zu machen muss man m.E. dann fiktiv zu der GKV neben dem Krankentagegeld auch kalkulieren, was die Zusatzversicherung Chefarzt und Ein- oder Zweibettzimmer kosten würde (das Gros der PKV-Versicherten wird vermutlich stationär nicht GKV-Niveau haben). Möglicherweise auch ein Krankenhaustagegeld-Zusatzversicherung (macht bei Ein- oder Zweibettzimmer ggf. wieder nicht so viel Sinn, ja ich weiß...)


    Ich habe es für mich einmal kalkuliert und die Differenz ist ein fast mittlerer 4-stelliger Betrag p.a., und das gerechnet mit der ordentlichen Beitragssteigerung in meiner PKV ab 2021!


    Klar, wenn man ausschließlich die Grundleistung haben möchte in der GKV ist die Differenz nicht mehr so riesig.

    Danke. Alles gut.


    P.S: admin: Thread kann gelöscht werden, da Thema gelöst.

    Letztlich lief/läuft es darauf hinaus, ein paar Schritte weiter/mehr zu gehen als jemand von den 95%. Geld wird als Unternehmer verdient... oder als Investor...

    So sieht es aus. Ich würde hier in diesem Zusammenhang auch das Thema Risiko mit aufnehmen, wenn es um das Thema "vom Kapital leben" geht.


    Anderes Beispiel: Ein Bekannter von mir hat in Bitcoins investiert. Und zwar schon vor vielen Jahren, als der Kurs noch im sehr niedrigen vierstelligen Bereich war. Er ist volles Risiko gegangen, weil der davon unglaublich überzeugt war, und hat hohe fünfstellige Summe investiert. Natürlich ist es ein Buchwert, solange man ihn nicht realisiert. Einen Teil davon hat er daher verkauft und in (Dividenden)-Aktien angelegt.


    Er sagt selbst, das Ergebnis war Risikobereitschaft gepaart mit Glück.


    (Hätte natürlich auch nach hinten losgehen können).

    Das ist aus der Perspektive der Versicherung geschrieben. Wenn beide Elternteile privat und bei unterschiedlichen Versicherern versichert sind, haben beide Elternteile jeweils bei ihrem Versicherer das Recht. Es ist nicht automatisch die Mutter und auch nicht automatisch das besserverdienende Elternteil. Und automatisch sowieso nicht.

    Ok, dann hat man wahrscheinlich Wahlfreiheit. Danke. Und ja, natürlich nimmt man die Beihilfe gerne "mit" :S


    Doch, "automatisch"gilt meines Wissens bei der Kombi GKV (angestellt) und PKV. Hier wird das Kind beim Besserverdienenden mitversichert.

    Hallo Comandante , beantwortet der Artikel Deine Fragen? https://www.online-pkv.de/pkv-…borene-versichert-werden/

    Danke!


    Allerdings wird hier nicht - wie auch tom70794 schreibt - auf den speziellen Umstand eingegangen, bei welchem Ehegatten das Kind dann versichert wird.


    Ich konnte das dem Link nicht entnehmen.

    Wäre die Mitversicherung des Kindes bei der beamteten Mutter aufgrund der Beihilfe Situation nicht das beste?

    Ja, das würde absolut Sinn machen und wäre auch erklärtes Ziel. Meine Frage ist allerdings, ob das a) so einfach geht aufgrund der Einkommenssituation und b) ob mit Beihilfe das Kind auch bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert werden könnte.

    Hallo,


    leider werde ich im Netz nicht fündig.


    Folgende Konstellation:


    Beide Ehepartner sind in der PKV, wobei ein Ehepartner Beamter ist, der andere angestellt.


    Beide Ehegatten sind auch bei der gleichen Gesellschaft versichert. Der angestellte Ehegatte verdient mehr als der verbeamtete.


    Jetzt wird Nachwuchs erwartet. Frage: Bei welchem Ehegatten wird der Nachwuchs versichert? Oder kann man es sich in diesem Fall aussuchen? Wäre es ohne oder mit Beihilfe theoretisch auch bei einer anderen Gesellschaft möglich?

    @Commandante, kannst du den Hintergrund noch näher erläutern?

    Nun, leider finde ich den Artikel nicht mehr.


    In diesem stand vor einigen Monaten ein interessanter Fall beschrieben: Ein Kunde kündigte seine KK mit "hohem" Limit (was immer hoch heißen mag), und anstelle des Erwarteten - der Volksmund geht hier davon aus, Kreditkarte kündigen = 1 Schuldenfalle weniger am Hals, mein Schufa Score verändert sich positiv - verschlechterte sich der Score.


    Die Erklärung war, man gehe davon aus, der gute Kunde könne hohe Kreditsalden nicht mehr bedienen.


    Aber das Schufa-System durchschaut ja kaum einer. Und wie @Acxiss2014 richtig schreibt, man kann ja deswegen nicht die ganze Zeit an einer Karte festhalten. Ich würde daher genauso - wenn nicht benötigt - kündigen, möchte aber auf die Konsequenzen hinweisen (vielleicht hat die Karte nur ein Limit von 2-3k€, dann sollte es vielleicht auch gar keine Auswirkungen geben).

    Das Ziel ist möglichst viel bei 1-2 Banken zu bündeln und nicht soviel Kreditkarte in der Schufa zu haben.

    Achtung, eine Kreditkarte zu kündigen, womöglich mit einem hohen Limit, kann - umgekehrt - auch eine Verschlechterung des Schufa-Scores zur Folge haben, wenn es Dir darum geht!

    Wir hatten den KV Versicherer meiner Frau da, da wir unser drittes Kind privat krankenversichern wollten. Ich hatte erwartet, dass er Werbung machen würde. Das Gespräch gipfelte in massivem Druck eine Unfallversicherung für unsere Kinder bei ihm abzuschließen. "Ich will euch ja keine Angst machen, aber ... ich hatte einen Fall, du wurde ein Mädchen vergewaltigt, das bekam von uns 200.000 Euro Einmalzahlung und 1000 Euro Rente."


    Da sitzen wir also mit unserer 2 Wochen alten Tochter und lassen uns Horrorstories von vergewaltigten Mädchen von unserem Versicherer erzählen.


    Am liebsten hätte ich ihm eine reingeschlagen. Ich war noch tagelang wütend.

    Er muss Geld verdienen... Leider muss man immer stur bleiben. Wir haben dann immer einfach gesagt "Haben wir alles schon". Damit waren die Themen dann auch vom Tisch.,


    Zugegeben, es nervt natürlich trotzdem!


    P.S: Ein Direktabschluss über die Firma war kein Thema oder war es ein direkter Vertreter der Firma (z.B. Debeka)?

    ...nun wurde meine Tochter kürzlich volljährig und hat per PostIdent ihre Identität für die DKB bestätigt - das war auch für andere Stellen zu erledigen, also kein Problem.

    Dass aber nun wieder ein Brief mit QR-Code zur Aktivierung der TAN2Go-App explizit beim Service angefordert werden musste, ist äußerst unkomfortabel. Und online geht das auch nicht, da man immer nach einer TAN der TAN2Go-App abgefragt wird (für die man im Übrigen auch jedes Mal ein eigenes Passwort eingeben muss). Der Prozess ist leider so sicher gebaut, dass man vermutlich bei jedem Smartphonewechsel von vorne beginnen muss... Mmmh.

    ... und es wird bei allen Banken ähnlich oder gleich sein...


    admin: Da das Thema nicht die DBK per se ist, sondern es sich um (neue) EU-Sicherheitsvorgaben beim Onlinebanking handelt, kann der Thread m.E. geschlossen werden oder der Thread-Titel müsste bitte geändert werden. Danke!

    Die Information hatte ich für die Bewertung als weniger relevant eingestuft. Ich bin mir als juristischer Laie ehrlich gesagt auch nicht sicher, inwieweit dieses Endresultat als Teil des Arbeitsergebnisses urheberrechtlich geschützt ist. Wenn Herr Schlemann einverstanden ist, kann ich die beiden Gesellschaften jedoch gerne benennen.

    Hätte ich interessant gefunden!


    Ich wüsste jetzt auch nicht, wo ein rechtliches Problem bestehen sollte (?)

    Darf man fragen, welche Gesellschaften es bei BU und PKV dann geworden sind?

    ...unter https://www.dkb.de/kundenservi…20TAN2go%20aktivieren%22. ist das Verfahren für ein zweites Smartphone beschrieben. Im Vergleich zu einer anderen Bank wie der ING Diba ist es aus meiner Sicht ähnlich kompliziert. Ich kann natürlich verstehen, dass man das aus Sicherheitsgründen so kompliziert macht, nur darf die Usability nicht auf der Stecke bleiben. Ich bim im Übrigen Kunde von Online-Banken wie DKB oder ING Diba seit der ersten Stunde.
    Ich habe eben mit der DKB (Mitarbeiter für gesperrte Konten) telefoniert und er ist - nachdem mein Konto von ihm entsperrt wurde - den kompletten Authentifierungsprozess TAN2go und Login am PC durchgegangen. Hat danach super funktioniert, für mich aber ein sehr komplizierter Prozess und vor allem deckt sich das Wording in den beiden Schreiben nicht mit dem, was wann wo auf welcher Plattform bzw. Endgerät zu tun ist - da ist also noch viel Potential.

    Nun ja, zu anderen Banken kann ich konkret wenig sagen, das Problem ist bei der DKB aufgetaucht - bei der ich im Übrigen seit vielen Jahren Kunde bin. Es geht mir auch nicht um eine Schuld-Frage, sondern Verbesserungsansätze.Schönen Tag.

    ... Und genau diese Verbesserungsansätze haben eben nichts mit der einzelnen Bank - hier wird im Betreff suggeriert, es sei ein DKB-Problem - zu tun :)


    Sei froh, dass es am Telefon ging, ich musste meine Unterlagen nochmal neu per Post bekommen.

    Ich habe eben mit der DKB (Mitarbeiter für gesperrte Konten) telefoniert und er ist - nachdem mein Konto von ihm entsperrt wurde - den kompletten Authentifierungsprozess TAN2go und Login am PC durchgegangen. Hat danach super funktioniert, für mich aber ein sehr komplizierter Prozess und vor allem deckt sich das Wording in den beiden Schreiben nicht mit dem, was wann wo auf welcher Plattform bzw. Endgerät zu tun ist - da ist also noch viel Potential.

    Ist doch super dass das am Telefon ging.


    Wie schon mehrfach beschrieben, ist hier nicht die einzelne Bank Schuld.


    Neues Gerät bzw. neue Nummer = neue Authentifizierung. Hatte ich leider auch schon (Sparda).


    Insofern ist der Thread-Titel bezogen auf die DKB aber auch irreführend.