tom70794 Koryphäe

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  • Hallo Tom,
    wenn du erlaubst eine Frage zu deiner Antwort vom 16.08.2020 an jonas93 im Beitrag

    Fondsgebundene Basisrente FR75 & Berufsunfähigkeitszusatzversicherung BZ21bei der Alten Leipziger


    Beitragsfreistellung/ Kündigung Fondsgebundene Basisrente FR75 & Berufsunfähigkeitszusatzversicherung BZ21 bei der Alten Leipziger

    Du scheinst dich damit ja auszukennen und ich bin am verzweifeln.



    Ich bin genau wie Jonas damals am Ende des Studiums auf die MLP "reingefallen" und habe unter anderem eine fondsgebundene Basisrente (FR75) mit Berufsunfähigkeitsschutz (BZ21) bei der AL abgeschlossen. Daten ziemlich genau wie bei Jonas nur Beitragszahlungsdauer bis 2048 seit 2011.
    Persönlich hatte ich dabei immer das Gefühl, dass man viel zuviel Kosten (Abschluss und laufend) zahlt für das was am Ende als Rente übrig bleibt.
    Auf der anderen Seite möchte ich aber zumindest die BU nicht verlieren, da man in den heutigen Zeiten ja nicht weiß was bei einem Neuabschluss mit Gesundheitsprüfung alles rausfällt (man wird ja älter ;) )

    Jetzt zerbreche ich mir jedes Jahr aufs neue den Kopf ob ich die Dynamicerhöhung (bei mir 10%!) machen sollte, lieber wie bis jetzt immer ablehnen oder irgendwie versuchen sollte zu kündigen (nur die Basisrente? --> Geld dann weg?).
    Meine Befürchtung: Jede Dynamicerhöhung ist vll wie ein Neuabschluss und verursacht wieder neue Abschlussgebühren.



    Hast du da vielleicht einen generellen Rat im Sinne von
    - "Ganz furchtbare Abzocke, blos raus, man verliert mehr und mehr Geld"

    - Nicht das Beste aber kann man laufen lassen nur ohne Dynamicerhöhung" oder

    -"passt schon, wenn man's eh schon hat ruhig auch mal erhöhen"?


    Vielen Dank im Voraus

    Andreas

  • Hallo Tom, ja der Unterschied zwischen Widerruf (rückwirkend von Beginn an, z.B. bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung o.ä. Formfehlern) und Kündigung mit sofortiger Auszahlung (nach Abzug von Stornokosten) ist mir bekannt. Da ich die Versicherung mit dem hohen Garantiezins noch für gut halte (zum. so lange es noch Überschüsse gab) und das Geld erst zum Rentenbeginn benötige, käme allerhöchstens eine Beitragsfreistellung für mich in Frage.


    Ich glaube in meinem Falle wurde ich ordnungsgemäß belehrt und aufgeklärt, so dass ein Widerruf nicht möglich sein wird. Ein Widerruf ist nicht bei allen Verträgen immer möglich, bei der Debeka wurde meistens korrekt gearbeitet.


    Darf ich fragen warum du rückfragst?

  • Hallo tom70794,


    ich bin sehr beeindruckt von deinem Wissen bezüglich Widerruf von Lebensversicherungen/Rentenversicherungen und habe mal eine Frage an dich, vielleicht magst du mir weiterhelfen:


    Ich will ebenso eine klassische Lebensversicherung sowie eine fondsgebundene Rentenversicherung von der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen lassen und bei entsprechendem Ergebnis den Widerruf einleiten.


    Jetzt habe ich bei der VZHH leider gelesen, dass sie bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung keine Berechnung durchführen bezüglich der einzufordernden Summe.


    Hast du vielleicht eine Idee, wie ich in diesem Fall tun kann? Wie könnte ich den Betrag einigermaßen seriös ermitteln?


    Beste Grüße und schon mal im Voraus vielen Dank für deine Hilfe!


    Gold Galeone

    • Moin,
      der Hauptservice ist der VZ HH ist die Prüfung der Klausel.
      Die geben meist sogar eine Formulierungshilfe (fertige Sätze) an.


      Nebennutzen ist das Berechnen der Forderung bei klassischen Versicherungen.
      Trotzdem rechnet jedes LV eigen . Aber die Grössenordnung stimmt.


      Bei Fonds LV ist Berechnen einfach nicht möglich (LV-Mantel mit dem Fondswert im Minus oder Plus)

    • Hallo Tom, es ist nicht immer möglich alte Versicherungen zu widerrufen. Bei dem DEBEKA-Vertrag aus 2007 (mit Garantieverzinsung: 2,25%) meiner Schwester hatten wir das offizielle Schreiben der Verbraucherzentrale verwendet und zusätzlich den zuständigen Ombudsmann für Versicherungen eingeschaltet, beides jedoch ohne Erfolg. Auch das startup helpcheck.de lehnte die Bearbeitung des Widerrufs ab, da sich hieraus im Vergleich zu einer Kündigung ein negatives Ergebnis ableiten würde (selbst wenn der Widerruf Erfolg hätte). Somit lassen sich nicht alle Verträge widerrufen, es kommt immer auf den Einzelfall an. Dieser Vertrag wurde damals ohne meine Kenntnis/Zustimmung abgeschlossen, kombiniert mit einer Berufsunfähigkeit und einer Unfallversicherung. Nach Kenntnisnahme (ca. 2 Jahre nach Abschluss) , habe ich dafür gesorgt, dass diese Zusatztarife beendet werden und die Versicherung beitragsfrei gestellt wird. Da kann man sehen, was provisionsgetriebene Versicherungsagenten anrichten können bei Personen welche sich in Finanzangelegenheiten wenig auskennen und hieran wenig bis keinerlei Interesse haben...