Hallo Finanztip-Community !
Nach 38- jähriger ununterbrochener beruflicher Tätigkeit bei nur einem Arbeitgeber ist mir seitens meines Arbeitgebers nun ein Aufhebungsvertrag angeboten worden. Die dabei zu zahlende Abfindung meines Arbeitgebers an mich wird anstatt in einer Gesamtsumme aus steuerlichen Gründen in ratierlicher Form (also monatliche Zahlung) an mich gezahlt bis zum frühestmöglichen Renteneintrittsalter meinerseits (also das 63. Lebensjahr).
Ich bin derzeit 56 Jahre alt und werde somit nicht mehr leicht vermittelbar sein auf dem Arbeitsmarkt aufgrund meiner sehr fachspezifischen Tätigkeit. Zu Beginn meines Aufhebungsvertrages ist zudem eine 1,5 - jährige Arbeitslosigkeit mit Meldung bei der Agentur für Arbeit vereinbart. Danach erfolgen dann die ratierlichen (monatlichen) Zahlungen meines Arbeitgebers an mich laut Aufhebungsvertrag.
Zur Erläuterung: Ich möchte das Aufhebungsvertragsangebot meines Arbeitgebers aus persönlichen Gründen unbedingt annehmen.
Von besonderem Interesse für mich sind nun folgende Fragen:
Ich war bis zum Beginn des Jahres 2016 ununterbrochen 38 Jahre bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und bin vor 3 Monaten aus
Verärgerung über den üppigen Zusatzbeitrag meiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse
gewechselt.
Damals hatte ich allerdings noch keine Kenntnis von dem nun aktuell vorliegenden Angebot eines Aufhebungsvertrag meines Arbeitgebers an mich.
Nun hat mein Arbeitgeber in Verhandlungen mit meiner ehemaligen gesetzlichen Krankenkasse eine Einigung erzielt, wonach diejenigen Mitarbeiter
die Gebrauch von den angebotenen Aufhebungsverträgen des Arbeitgebers machen, demnach nach einer Übergangsphase des Vollbeitrages danach nur noch den Mindestbeitrag an die gesetzliche Krankenkasse (also meine ehemalige Krankenkasse) entrichten müssen.
Da ich allerdings ohne Kenntnis dieses Sachverhaltes beim Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse war habe ich nun die Befürchtung, dass mir aufgrund meines bereits vollzogenen Krankenkassenwechsels zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse, die monatlichen Ersparnisse an Krankenkassenbeiträgen (Vollbeitrag der Krankenkasse gegenüber Mindestbeitrag der Krankenkasse) von zirka 500 € pro Monat verloren gehen könnten.
Daher meine Fragen:
1. Gibt es eine gesetzliche Regelung wonach feststeht, welcher Beitragssatz der Krankenkasse in einem solchen Fall eines Aufhebungsvertrag für Versicherte zu entrichten ist ?
2. Muss meine derzeitige gesetzliche Krankenkasse (in die ich vor 3 Monaten gewechselt bin) mir die gleichen, günstigen Konditionen wie meine ehemalige Krankenkasse im Falle des geschilderten Aufhebungsvertrag gewähren ?
3. Kann ich durch eine Rückkehr zu meiner ehemaligen gesetzlichen Krankenkasse noch in den Genuss der verminderten Krankenkassenbeiträge gelangen ?
4. Wo kann ich mich kompetent bei einer öffentlichen (oder sonstigen) Einrichtung über derartige Versicherungsfragen informieren ?
Tja, viele aber für mich sehr wichtige Fragen. Ich wäre daher sehr dankbar, wenn mir die Community helfen könnte und
bedanke mich bereits im Voraus recht herzlich für die Bemühungen bei der Beantwortung meines Anliegens !