Hallo Community !
Ich bin derzeit leider arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld 1.
Da mein Bezug des ALG 1 demnächst endet, wurde mir geraten dennoch ohne Bezug von Arbeitslosengeld weiterhin arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet zu bleiben, um den gesetzlichen Schutz bei der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit dadurch weiter erhalten zu können. Durch eine weitere Meldung als Arbeitssuchende ließen sich angeblich Nachteile bei einer späteren, möglichen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit
bis zum Eintritt in die Rente meinerseits (noch 4 Jahre bis zur Rente) verhindern.
Meine Frage zielt nicht auf private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen ab, sondern lediglich auf die gesetzlichen Versicherungen im genannten Bereich.
Da ich vor dem 1.1.1961 (Stichtag) geboren bin und kein Hartz 4 (Arbeitslosengeld 2) beantragen kann, will und auch werde, ließe sich dadurch meinerseits dennoch wenigstens der gesetzliche Schutz bei der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente aufrecht erhalten. Was ist von dieser These zu halten ?
Vielen Dank im Voraus für eure Tipps.