Hallo zusammen,
da die Elterngeldstellen bei uns aufgrund von Corona keine Beratungstermine anbieten, hoffe ich hier auf Rückmeldungen.
Es scheint klar geregelt, dass es durch Corona keine Einbußen beim Elterngeld geben soll. D.h. bei Kurzarbeit etc. kann man den Bemessungszeitraum schieben.
Wie ist es bei Selbstständigkeit?
Folgende konkrete Situation.
Unser zweites Kind kommt im März 22.
Unser erstes Kind ist 09-2019 geboren. Basis-Elterngeld wurde 1 Jahre bezogen.
Somit wäre der Bemessugszeitraum für K2 das Jahr 2021.
Seit Oktober 2020 ist meine Frau freiberuflich selbstständig. Seit Anfang 2021 gibt es dort erhebliche einbußen.
Das würde uns das Unternehmen auch bestätigen.
Können wir damit den Bemessungszeitraum auf (in dem Fall dann vor die Geburt von K1, da 2020 noch EG bezogen wurde) schieben oder geht das Coronabedingt nur bei Angestellten?