Guten Tag,
gerne hätte ich Ihre Einschätzung gewusst, ob bei einem Lebensversicherungsvertrag mit Abschluss 2001, der nach sieben Jahren Laufzeit 2008 gekündigt wurde, und die Kündigung ja jetzt schon sechs Jahre her ist, bei einer falschen Widerrufsbelehrung jetzt noch rückabgewickelt werden kann. Als der Rückkaufswert bei der damaligen Kündigung ausgezahlt wurde lag dieser deutlichst unter den eingezahlten Beiträgen.
Oder ist der Zeitpunkt der Kündigung schon zu lange her und die Fristen des Widerrufes damit verjährt? Immerhin ist das Urteil der falschen Widerrufbelehrung ja erst im Mai 2014 getroffen worden.
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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