Steuererklärung

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage. Ich bin geschieden, habe aus der Ehe ein Kind. Bin alleinerziehend. Vergangenes Jahr hatte ich einen neuen Partner, mit diesem lebte ich 6 Monate zusammen. Leider ging die Beziehung in die Brüche. Mir wird für diese Zeit der Entlastungsbetrag für alleinerziehende nicht gewährt.

    Bin ich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Ich habe Kindergeld, jedoch keine Lohn Ersatz Leistungen erhalten I'm letzten Jahr. Ganz lieben Dank vorab für eine kurze Rückinfo. Liebe Grüße.

  • Hallo,


    wenn ich Ihre Situation richtig zusammenfasse, sind sie nicht zu einer Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.


    - Es handelt sich nicht um das Scheidungsjahr und falls doch, hat Ihr Ex-Mann nicht im selben Jahr wieder geheiratet,

    - Sie hatten in dem betroffenem Jahr entweder die Steuerklasse 1 oder 2 und keine andere,

    - im Vorjahr / in den Vorjahren wurde kein verbleibender Verlustabzug festgesetzt,

    - Ihre Einkünfte in dem betroffenem Jahr begrenzen sich auf Ihr Arbeitslohn und das Kindergeld.


    Wenn Sie alles bejahen können, dann sind sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

    Diese Frage können Sie aber auch ohne Bedenken jederzeit direkt Ihrem zuständigen Finanzamt stellen.

    Rechtsnormen: § 46 Abs. 2 EStG; § 56 EStDV

    Mit freundlichen Grüßen


    ein Klugscheißer mit Halbwissen