Erste gemeinsame Veranlagung: Steuernummer und Einzel-/Gemeinschaftskonto

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Hi allerseits,


    Fragen zur ersten gemeinsamen Veranlagung in der Steuererklärung:


    1) Ich habe gelesen, dass bei gemeinsamer Veranlagung eine neue Steuernummer vergeben wird. Diese haben wir - Monate nach der Hochzeit - noch nicht erhalten. Wird sie uns erst nach der ersten gemeinsamen Steuererklärung zugeteilt - und bis dahin verwenden wir unsere bisherigen zwei Steuernummern?


    2) Aus eurer Erfahrung / Praxis: Habt ihr eins der Einzelkonto oder das Gemeinschaftskonto für etwaige Steuererstattungen oder -nachzahlungen angegeben? In unserem Fall gibt es noch ein nebenberufliches Gewerbe eines Partners, für das ein Lastschriftmandat mit dem Finanzamt z.B. für Vorauszahlungen besteht. Macht es Sinn das ebenfalls aufs Gemeinschaftskonto zu ändern - oder ist hier das Einzelkonto vorzuziehen?


    Vielen Dank!