Hallo zusammen, bin auch Kunde der Commerzbank die sich wie ein Wurm windet zu zahlen. Zuerst haben sie jegliche Rückzahlung abgelehnt, dann für einen Vertrag aus Kulanzgründen 300,-€ gezahlt. Bei den anderen 3 Verträgen geht es um die Gebühren für vorzeitige Darlehensrückführungen.
Gilt das BGH-Urteil auch für solche Gebühren?
Wäre super wenn Ihr mir helfen könntet.
Beste Grüße