Guten Abend!
Bei meiner Steuererklärung für 2021 ist mir aufgefallen, dass meine Bank Veräußerungsgewinne auf ETCs auf physisches Gold und physisches Platin meinem Sparerpauschbetrag belastet hat und sie in der Erträgnisaufstellung und in der Jahressteuerbescheinigung als allgemeine Erträge ausgewiesen hat. Dies obwohl ich die Anteile länger als die Spekulationsfrist von einem Jahr gehalten habe. Es handelt sich um die Xtrackers Gold A1E0HR und Platin A1EK0H. Ich war der Meinung, dass diese Gewinne auf Metalle steuerfrei sind, da die Anteile mehr als ein Jahr lang im Depot gehalten wurden und auch den Höchstbetrag nicht überschritten. Im Finanztip wird in dem Zusammenhang auch öfters mal das Xetra-Gold genannt. Ich denke, auch der BFH hat Steuerfreiheit festgestellt, solange die Spekulatioinsfrist nicht unterschritten und der Höchstbetrag nicht überschritten wird.
Darauf angesprochen verwies die Bank darauf, dass ein BFH-Ureil nicht bindend sei, sondern nur die BMF-Rundschreiben.
Wisst Ihr das, gilt Steuerfreiheit nur für Gewinne aus Xetra-Gold oder auch für andere ETC?
Danke und Gruß, Tobias