Sehr geehrtes Finanztip-Team,
ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft. Darüber informierte mich das Nachlassgericht im Rahmen einer Anhörung zur Erteilung eines Teilerbescheines. Dieser Antrag auf Teilerbschein beinhaltet auch den Antrag für mich und weitere Personen, die wie ich vorher darüber nicht informiert worden sind. Der antragstellende Rechtsanwalt lehnt eine Kontaktaufnahme mit uns ab. Sowohl telefonisch als auch die E-Mails bleiben unbeantwortet.
Folgende Frage habe ich:
Kann ich formlos Einwände gegen die Ausstellung dieses Teilerbscheins beim Nachlassgericht geltend machen?
Sind Fristen einzuhalten?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.