Einwende gegen die Erteilung eines Teilerbscheins

  • Sehr geehrtes Finanztip-Team,


    ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft. Darüber informierte mich das Nachlassgericht im Rahmen einer Anhörung zur Erteilung eines Teilerbescheines. Dieser Antrag auf Teilerbschein beinhaltet auch den Antrag für mich und weitere Personen, die wie ich vorher darüber nicht informiert worden sind. Der antragstellende Rechtsanwalt lehnt eine Kontaktaufnahme mit uns ab. Sowohl telefonisch als auch die E-Mails bleiben unbeantwortet.

    Folgende Frage habe ich:

    Kann ich formlos Einwände gegen die Ausstellung dieses Teilerbscheins beim Nachlassgericht geltend machen?

    Sind Fristen einzuhalten?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

  • Fragen über Fragen. Warum Teilerbschein? Welche Einwände sollen denn gegen die Erteilung des Erbscheins geltend gemacht werden? Wer nicht erben will, muss das Erbe ausschlagen und nicht nur der Erteilung des Erbscheins widersprechen. Wen vertritt der antragstellende Anwalt? Wahrscheinlich doch einen der Miterben. Formlos geht gar nichts. Alle Eingaben müssen schriftlich erfolgen, Anrufe oder e-Mails haben keine rechtliche Wirkung. Die zu beachtenden Fristen hat das Gericht mitgeteilt.