Ich habe den Erdgasbezugsvertrag für ein Mietobjekt (Einfamilienhaus) selbst abgeschlossen und setze die entstehenden Kosten als Betriebskosten bei der jährlichen Abrechnung an. 2022 war etwa zur Jahresmitte ein Mieterwechsel, der Gaszähler wurde abgelesen.
In der Abrechnung des Gasversorgers sind Dezemberhilfe und unterschiedliche MWSt-Sätze ausgewiesen. Kommen der reduzierte MWSt-Satz ab 1.10.22 und die Dezemberhilfe nur dem Mieter des 2. Halbjahres zugute oder muß ich die Kosten fürs ganze Jahr 2022 nach Verbrauch aufteilen?
Zur Erläuterung nehme ich fiktive Zahlen: Mieter A 500 m³ Gasverbrauch, Mieter B ebenso 500 m³. Die 500 m³ im ersten Halbjahr waren teurer als die im 2. Halbjahr wegen der MWSt und der Dezemberhilfe. Setze ich bei Mieter A und bei Mieter B die jeweils tatsächlichen Kosten in deren Zeitraum an oder teile ich die Gesamtkosten durch 2?