Widerruf RSV

  • Folgender Sachverhalt:

    Ich habe nach Abschluss eine Kredits die Widerrufsbelehrung in Bezug auf die RSV per Mail bekommen. Die Vertragsnummer stand im Betreff und die Mail bzw. die Widerrufsbelehrung bezog sich ausschließlich auf die RSV. Ich bin also den Anweisungen in der Mail gefolgt und habe die RSV unter Angabe der im Betreff stehenden Vertragsnummer Widerrufen. Zu meinem Erstaunen musste ich dann einige Tage später feststellen, dass auch gleichzeitig das gesamte Darlehen gekündigt wurde, da dieses die gleiche Vertragsnummer hatte. Darauf wurde nirgends in der Mail hingewiesen. Ich habe das direkt schriftlich rückgängig machen wollen und auch immer wieder schriftliche Bestätigungen darüber erhalten und sogar einen neuen Ratenplan. Leider kommen von der Bank dennoch immer wieder Briefe mit der Aufforderung, das Darlehen zurückzuzahlen und das unter Androhung, dass es an ein Inkasso weitergegeben wird. Nun die Fragen:

    1. bin ich hier im Recht?

    2. würde die Weitergabe an ein Inkasso auch einen negativen Schufa-Eintrag zur Folge haben? Streng genommen habe ich ja widerrufen und wurde nicht von der Bank gekündigt. Des Weiteren wurde ich in keinem Brief der Bank darüber unterrichtet bzw. gewarnt, dass die Weitergabe an ein Inkasso eine negative Schufa-Meldung zur Folge hätte. Meines Wissens müsste mich die Bank darauf hinweisen.


    Danke für die Antworten

  • Verstehe ich das richtig: Die Bank hat den Widerruf Deines Widerrufs bestätigt, schickt aber dennoch Briefe, in denen sie so handelt, als würde Dein Vertragswiderruf noch gelten?


    Ob Du im Recht bist oder nicht, würde ich mich auf der Basis (ohne den Vertrag zu kennen, ohne den Schriftwechsel zu kennen) nicht wagen zu sagen. Allerdings, wenn die Bank den Widerruf des Widerrufs bestätigt hat, würde ich auf der Basis einfach mal die Bank fragen, wieso sie dennoch die Briefe mit der Aufgorderung zur umgehenden Darlehensrückzahlung schickt.