Gaspreisbremse, Ablehnung nach Wechsel des Versorgers im Januar bzw. Februar

  • Nach Angaben der Hotline der Bundesregierung ist es falsch das für die Berechnung der Stichtag 1.3.2023 maßgeblich ist und somit keine Erstattung erfolgen kann wenn der neue Tarif unter 12 C. liegt.

    §§ 5 und 24 EWPBG seien maßgeblich. Das Gesetz sei da eindeutig und es geben schon Beschwerden über Versorger die sich auf die falsche Behauptung berufen beim Bundeskartellamt.

  • Und was ist denn der Sinn dieser Mitteilung? Wer soll das "falsch behaupten" und welcher Versorger soll sich auf die "falsche Behauptung" berufen?


    In der Sache ist die Auskunft richtig, wobei der Kunde verpflichtet ist, dem neuen Versorger die Rechnung des alten Versorgers vorzulegen. Von alleine geht nichts. Auch dann dürfte es aber wohl erst in der nächsten Abrechnung vom neuen Versorger zu berücksichtigen sein, denn die monatliche Vorabentlastung ab März gibt es in diesem Fall ja nicht. Und das Bundeskartellamt hat damit nichts zu tun.

  • Nach Hinweis an Finanztip hier die schnelle Reaktion von dort im heutigen Newsletter zu lesen:

    "Krasse Lücke bei den Energiepreisbremsen

    Falls Du zum 1. März oder kurz davor aus einem teuren in einen günstigen Strom- oder Gastarif unterhalb der Preisbremsen gewechselt bist, hast Du Dein Recht auf den Rabatt für Januar und Februar verloren. Diese Gesetzeslücke wurde vom Bundeswirtschaftsministerium bestätigt und kostet viele Leute Hunderte Euro. Besonders interessant: Wenn Du zum 1. März in einen teureren Vertrag oberhalb der Preisbremse gewechselt bist, bekommst Du den Rabatt komplett gutgeschrieben und wärst damit besser dran als die eigentlich preisbewussten Haushalte. Der 1. März ist jetzt aber rum. D. h., ab jetzt lohnt es sich definitiv, einen günstigeren Vertrag abzuschließen. Dazu kannst Du unseren Strom– und Gasvergleich nutzen."

    Somit gehen alle Haushalte die im Januar und Februar ihren Versorger gewechselt haben und unterhalb der Gaspreisbremse abgeschlossen haben leer aus..............!

    Die Angaben der Hotline der Bundesregierung dazu kann mal wohl vergessen.

  • Ja, mich kostet der eine Tag knapp 200 Euro. Ärgert mich wirklich sehr, da ich mich noch gefreut hatte, pünktlich zum 01.03. wechseln zu können.

    Tja, fair ist diese gesamte Regelung nicht.

  • Ja bei uns sind es 140 €. Bin einmal gespannt wann irgendwer in der Bundesregierung diese Ungerchtigkeit die ja wohl jetzt erst bemerkt wurde beseitigt.

    Es gibt ja schon Medien die sich des Themas annehmen. Dabei geht es wohl um Summen von 200 - 500 €.

    Wird auch Zeit.