Gas - Preisgarantie und automatische Vertragsverlängerung

  • Hallo,


    ich hatte mit meinem Gasversorger erstmalig 2021 einen Liefervertrag über 12 Monate - Beginn 01.02.2021 mit einer Preisgarantie bis konkret zum 31.01.2022 abgeschlossen.

    Diesen Vertrag habe ich dann online zu neuen Preiskonditionen ab 01.02.22 um ein weiters Jahr verlängert. In der Online-Vertragsbestätigung wurde mir jetzt eine 12-monatige Preisgarantie bestätigt. Noch am gleichen Tag erhielt ich eine schriftliche Vertragsbestätigung per Mail mit dem Hinweis: „Der Sondervertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er kann mit einer Frist von 6 Wochen zum 31.01.2023 gekündigt werden. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert er sich automatisch um 12 Monate. Dieses Schreiben enthielt keinen weiteren Hinweis zur Preisgarantie. Auch in den AGB des Lieferanten ist nichts zur Laufzeit/Geltungsdauer der Preisgarantie geregelt.


    Nachdem der Vertrag sich jetzt zum 01.02.2023 stillschweigend verlängert hat, erhalte ich jetzt eine Preisanpassung zum 01.04.2023. Diese ist aus meiner Sicht vertragswidrig, da sich die 12-monatige Preisgarantie aus meiner Sicht - als ein wesentlicher Vertragsinhalt - auch um 12 Monate stillschweigend verlängert hat.


    Es stellt sich also für mich die Frage, ob es hinsichtlich eines konkreten Ablaufdatums und alternativ einer lediglich angegebenen Laufzeit von 12 Monaten bezogen bezogen auf die Preisgarantie vertragsrechtlich einen Unterschied gibt.

    Was meint Ihr?

  • Meine unmaßgebliche Meinung dazu:

    Es hat sich zwar am 1.2.23 die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate verlängert, aber nicht die Preisgarantie zum Stand 1.2.23.


    Die erneute 12-monatige Verlängerung der Laufzeit bindet dich aber nur bei gleichbleibenden Preisen. Erhöht der Versorger den Preis, hast du zu diesem Zeitpunkt ein außerordentliches Kündigungsrecht.


    Wenn ich danebenliege, werden wir es umgehend erfahren - oder ist vllt. auch schon passiert.;)


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Sehe ich genauso. Die Reaktionsmöglichkeit ist die Ausübung des Sonderkündigungsrechts.