PV Anlage 2019 installiert, jetzt schon Kleinunternehmerregelung wählen?

  • Hallo Zusammen!

    Im Beitrag PV jetzt steuerfrei: 2023 gibt es (fast) nur Gewinner von Benjamin Weigl https://www.finanztip.de/photovoltaik/pv-steuer/

    wurde geschrieben


    "Hast Du Deine Solaranlage zwischen 2018 und 2022 installiert, hast Du vermutlich auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und unterliegst noch der Regelbesteuerung. Du solltest nun möglichst schnell Kleinunternehmer werden."


    Dies trifft für mich und bestimmt viele andere zu und wäre ja grundsätzlich perfekt und wünschenswert.


    Gleichzeitig lese ich immer wieder und auch im gleichen Artikel


    "Tatsächlich solltest Du von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmer-Regelung aber erst nach sechs Jahren wechseln (das Jahr der Inbetriebnahme zählt mit). Der Grund: Erst nach vollen fünf Jahren des laufenden Anlagenbetriebs endet der sogenannte Berichtigungszeitraum. Solange diese Zeit nicht verstrichen ist, kann das Finanzamt bei PV-Anlagen auf dem Dach den bereits gewährten Vorsteuerabzug berichtigen und von Dir Geld zurückfordern."


    Ist es bei bei Anlagen die in 2019 erreichtet wurden nun sinnvoll umgehend in die Kleinunternehmerregelung zu wechseln da ich auch keine weiteren grossen Vorsteuerabzüge habe oder laufe ich Gefahr die "Mehrwertsteuer" der Anlage zurückzahlen zu müssen?


    Vielen Dank für Eure Antworten!

  • Liebe Inge, wenn Deine Solaranlage 2019 installiert hast und auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hast, zugunsten des Vorsteuer-Abzugs in der Regelbesteuerung, solltest Du jetzt tatsächlich noch in der Regelbesteuerung bleiben. Und zwar bis inklusive 2024. Sonst wird das Finanzamt Geld zurückfordern. Anschließend dann (ab 2025) schnellstmöglich Kleinunternehmerin werden.


    Viele Grüße

    Benjamin

    Finanztip-Experte für Energie