Hallo,
wie ist der Bodenrichtwert wegen Eintragungen von Lasten und Beschränkungen im Grundbuch (Leitungsrechte, Bebauungsverbot im Bereich eines Schutzstreifens, ...) zu mindern? 114 m² von 516 m² sind so nur beschränkt nutzbar. Im Einheitswertbescheid von 1997 wurde dies noch berücksichtigt.
Die anderen Grundstücke der Bodenrichtwertzone haben diese Belastungen nicht.