Hallo,
ich habe im Zweitstudium im Master vollzeit in Österreich studiert und nebenbei (mini-)gejobbt. Hierzu liegen mir vom zuständigen Finanzamt auch Abbrechnungen bzw. Belege vor. Meine Einkommen belief sich immer weit unter dem Grundfreibetrag.
Jedenfalls möchte ich nun den Verlustvortrag in meiner Studienzeit von 2016-2020 nutzen um im diesem Jahr (2022) meine Steuerlast zu senken, bzw. einen Großteil zurück zuerhalten. Da ich ein absoluter Laie bin habe ich mich entschieden es mit studentensteuererklaerung[.]de auszuprobieren, was soweit auch ganz gut geklappt hat.
In dem Moment indem ich mein studentisches Auslandeinkommen als solches deklariere und angegebe, spuckt die Seite für eine freiwillige studentische Steuererklärung plötzlich einen Fehler aus; es handele sich gemäß den Angaben um eine Pflichtveranlagung. Damit hätte ich jedoch jegliche Frist verpasst und müsste mich auf Strafen einstellen?
Das kann ich mir aber überhaupt nicht vorstellen.
Ich habe wie jeder andere Student studiert und minimal nebenher gejobbt, nur halt eben in Österreich, mit gemeldetem Hauptwohnsitz in Österreich und steuerlich angemeldet in Österreich(was ich, sollte ich mal im Sommer Abzüge auf den Monatslohn bekommen habe[Aufgrund der Höhe, Semesterferien etc.], alles habe erstatten lassen). Da ich nun jedoch wieder in Deutschland arbeite und Steuern zahle müsste ich die in meiner Studienzeit entstandenen Kosten und den dadurch entstandenen Verlustvortrag doch eigentlich Problemlos mitnehmen können? Oder etwa nicht?
Falls euch irgendwelche ANgaben fehlen um auf das Problem einzugehen gebt gern Bescheid!
Vielen Dank im Vorraus
&
Schöne Ostertage
T.