Taggenaue Haltdedauer bei E-Auto Umweltprämie (BAFA)

  • Ich habe bei der Beantragung meiner Umweltprämie für ein E-Auto eine 6 Monate Mindesthaltedauer (2022).
    Bsp: Fahrzeug wurde am 22.12.2022 angemeldet.
    Wie berechne ich genau ein mögliches Abmeldedatum um den Umweltbonus nicht zurückzahlen zu müssen.

    Entspricht die Angabe 6 Monate immer 30 Tage oder 6 volle Monate?
    Zum Bsp., kann ich das Fahrzeug am 22.06. oder 23.06.2023 oder erst am 01.07.2023 abmelden?

  • Kann meine Frage nun selbst beantworten, da BAFA geantwortet hat.
    Bei einer Erstzulassung am 22.12.2022 und Antragstellung bis zum 31.12.2023, ist die Mindesthalter 6 Monate am 23.06.2023 erfüllt.

    Ab den 23.06.2023 kann das Fahrzeug abgemeldet oder umgemeldet werden.