Ich habe bei der Beantragung meiner Umweltprämie für ein E-Auto eine 6 Monate Mindesthaltedauer (2022).
Bsp: Fahrzeug wurde am 22.12.2022 angemeldet.
Wie berechne ich genau ein mögliches Abmeldedatum um den Umweltbonus nicht zurückzahlen zu müssen.
Entspricht die Angabe 6 Monate immer 30 Tage oder 6 volle Monate?
Zum Bsp., kann ich das Fahrzeug am 22.06. oder 23.06.2023 oder erst am 01.07.2023 abmelden?