Mein Sohn ist am 4.12.2019, 18 Jahre alt geworden. Im Kalenderjahr 20,20 war er nicht in Schulausbildung, nicht im Berufsausbildung und hat sich auch nicht arbeitssuchend gemeldet. Gibt es eine Möglichkeit, das Kind in der Steuererklärung 2020 steuerbegünstigt zu berücksichtigen?
Volljähriges Kind
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Yvonne Freerksen -
14. Juli 2023 um 11:07 -
Erledigt