Sonderabschreibung PV-Anlage

  • Hallo, ich hab da mal eine Frage:

    Ich habe im Nov. 2020 eine PV-Anlage mit 12 kwP installiert, welche ich für Eigenverbrauch benutze und den Rest in das Stromnetz einspeise.

    Für 2021 habe ich bereits meine Steuererklärung vom Steuerberater machen lassen. Dabei wurde eine Sonderabschreibung eingetragen, welche ich über mehrere Jahre nutze um so meine Steuerlast bei der Einkommenssteuer zu senken.

    Nun gibt es ja die Gesetzesänderung, dass neue Anlagen nicht mehr besteuert werden.

    Mein Steuerberater hat mir nun mitgeteilt, dass ich jetzt für 2022 die Sonderabschreibung nicht mehr nutzen kann.

    Eine UST-Erklärung soll ich aber trotzdem abgeben müssen!?

    Meiner Meinung nach ist das nicht rechtens, oder?


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Guten Morgen,


    wie kommst du darauf, dass dein Steuerberater dir Dinge rät die nicht rechtens sind?

    Du musst Umsatzsteuer und Einkommensteuer getrennt betrachten.

    Gemäß 3 Nr. 73 EStG sind PV Anlagen (in deinem Fall) steuerfrei. Weder Gewinne noch Verluste sind in der Steuererklärung zu berücksichtigen.

    Als du die Anlage in Betrieb genommen hast hast du sicherlich auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet und hast dir die gezahlte Umsatzsteuer erstatten lassen.

    Damit bist du bis 2024 verpflichtet die UST Jahreserklärung abzugeben.

    Ab 2025 kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und musst dann auch hierfür keine Erklärung mehr einreichen.

  • Mit der Änderung der Einkommensteuer für PV-Anlagen ab 2022 ist nicht nur die Versteuerung von Gewinnen, sondern auch die Anrechnung von Verlusten weggefallen. Greift bei meiner Anlage auch.

    Die Streichung der Mehrwertsteuer für PV-Anlagen soll einen Teil der bisher abschreibungsfähigen Kosten senken. Pech für die, die noch mit MwSt gekauft haben und nun in die neue Steuerregelung fallen.

    Die bedeutet aber nicht, das damit auch die Umsatzsteuer wegfällt, wenn auf die Kleinunternehmerregelung (Wegfall der USt) verzichtet wurde. Siehe Vorpost.