Hallo, ich hab da mal eine Frage:
Ich habe im Nov. 2020 eine PV-Anlage mit 12 kwP installiert, welche ich für Eigenverbrauch benutze und den Rest in das Stromnetz einspeise.
Für 2021 habe ich bereits meine Steuererklärung vom Steuerberater machen lassen. Dabei wurde eine Sonderabschreibung eingetragen, welche ich über mehrere Jahre nutze um so meine Steuerlast bei der Einkommenssteuer zu senken.
Nun gibt es ja die Gesetzesänderung, dass neue Anlagen nicht mehr besteuert werden.
Mein Steuerberater hat mir nun mitgeteilt, dass ich jetzt für 2022 die Sonderabschreibung nicht mehr nutzen kann.
Eine UST-Erklärung soll ich aber trotzdem abgeben müssen!?
Meiner Meinung nach ist das nicht rechtens, oder?
Vielen Dank für eure Hilfe