Hallo zusammen,
ich weiß nicht ob dies der richtige Fleck im Forum ist, aber ich probiere es einfach mal.
Durch den plötzlichen Tod meines Vaters sind meine Mutter, mein Bruder und ich Eigentümer in Erbengemeinschaft einer ETW in einem 4-Parteien-Mehrfamilienhaus geworden (die anderen drei Wohnungen gehören den Geschwistern meines Vaters). Das gesamte Gebäude (aus den 1970ern) ist bisher nicht energetisch saniert (d.h. keine Dämmung der Geschossdecke, Heizungsrohre nicht gedämmt usw).
Meine Mutter wohnte seit Ende der 1980er in der Wohnung zusammen mit meinem Vater; mein Bruder und ich waren in den letzten Jahren ausgezogen.
Nach dem GEG besteht ja eine Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel, insbesondere auch bei Erbschaften. Weiß jemand, wie sich das bei Wohneigentumsgemeinschaften (WEG) von Gebäuden mit mehr als 2 Parteien verhält? Geschossdecken zum Dachboden fallen zum Beispiel unter Gemeinschaftseigentum. Der Heizkessel ist von 1994, sodass dieser nach GEG ab kommenden Jahr getauscht werden müsste. Aber gilt dies auch bei WEG? Austausch von Komponenten der Heizungsanlage obliegt ja der WEG und nicht einem einzelnen Wohnungseigentümer. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass der Tod meines Vaters die gesamte WEG zum Sanieren und Aufnahme von Krediten verpflichtet?
Vielen Dank im Voraus!