Hallo,
im Untermietvertrag für ein Studenten-WG-Zimmer steht unter § 5:
"§ 5 Bezugnahme auf den Hauptmietvertrag
Die sich aus dem Hauptmietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten gelten auch für den Untermietvertrag, soweit vorliegend nicht Gegenteiliges vereinbart wird. Der Hauptmietvertrag wird Bestandteil dieses Vertrages.
Der Untermieter hat die notwendigen Schönheitsreparaturen entsprechend den Regelungen des Hauptmietvertrags ordnungsgemäß zu erledigen."
Es wird vom Hauptmieter erwartet, dass der Untermietvertrag unterschrieben wird, ohne das vorab Einsicht in den Hauptmietvertrag gewährt wird. Auch wird der Hauptmietvertrag nicht dem Untermietvertrag als Anlage beigefügt/angeheftet.
Ich habe da ein ungutes Gefühl, da ja im Hauptmietvertrag Dinge vorgegeben sein können, die mich als Untermieter betreffen und die mich von einer Unterschrift abhalten.
Jetzt kann man natürlich sagen: "Dann unterschreibe den Vertrag nicht".
Ich bin aber dringend auf eine Unterkunft angewiesen.
Deshalb die Frage:
Sind der Hauptmietvertrag und dessen Regelungen für mich als Untermieter gültig/relevant, wenn ich diesen nicht einsehen konnte und/oder er dem Mietvertrag nicht beigefügt ist?
Oder ist in diesem Fall die oben zitierte Formulierung unwirksam, d.h. der Hauptmietvertrag ist nicht Bestandteil des Untermietvertrags?
Anmerkung:
Ich möchte mich nicht den Pflichten eines Mieters entziehen, mich aber vor eventuellen extrem nachteiligen Formulierung im Hauptvertrag - wenn es diese denn gibt - schützen.
Schon vorab vielen Dank für eine fachkundige Antwort.