Einkommensteuererklärung

  • Ja, sofern beide in 2023 als zugeflossen gelten.

    Wenn beide bei der gleichen Bank anfallen, wird direkt verrechnet (ggfs sogar unter "Verlust" des 1000-Euro-Sparerpauschbetrags, weil unser gewiefter Gesetzgeber verfügt hat, dass zunächst Verlusute aufgebraucht werden müssen). Ggfs können auch Verluste bei einer Bank "geparkt" werden und erst im nächsten Jahr per Antrag auf Verlustbescheinigung für die Steuererklärung verfügbar gemacht werden. Es kommt also auf die Gesamtsituation an, was günstiger ist.

    Insbesondere kann man aber die Beschäftigung mit der Materie auch zur Reflexion nutzen, damit man sich demnächst vor allem, was wie Großbuchstaben D, E, K, und A enthält, fern hält ;)