Hallo, ich bin verwirrt:
hier steht ja:

Kapitalerträge: Grundregeln für die Besteuerung | Steuern.de
Kapitalerträge unterliegen meist der Abgeltungssteuer; nur Unternehmen müssen sie im Rahmen der Gewinnermittlung versteuern. Die Grundlagen finden Sie hier.
www.steuern.de
Stattdessen muss z. B. die auszahlende Bank eine 25 %ige Abgeltungsteuer einbehalten. Mit dieser ist die Steuerschuld des Anlegers pauschal abgegolten. Die Anrechnung der einbehaltenen Steuerbeträge im Rahmen der Veranlagung entfällt.
Während im Zusammenhang einer bAV steht:
Betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung
Bei der Einmalzahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge gibt es steuerlich einiges zu beachten. Informiere dich hier, wie die Auszahlung besteuert wird.
www.clark.de
Bei einer Einmalzahlung wird aufgrund der steuerlichen Progression schnell ein höherer Steuersatz fällig
Verstehe ich es richtig, dass bei einer bAV (selbst wenn Sie über einen ETF läuft) eine doppelte Besteuerung (Einkommens- und Abgeltungssteuer) anfällt während bei einer individuellen Geldanlage (zB über einen ETF) nur Kapitalertragssteuer anfällt ?
Freundliche Grüße,
Thomas