Guten Tag Allerseits,
in der Braunschweiger Zeitung am 21.12.2023 ist zu lesen, das die CO2 Preiserhöhung zum 01.01.2024 mir von meinem Gas-Versorger (BS-Energy, bis 09/24, 17cent/kwh) als Preiserhöhung mitgeteilt werden muss. Wenn dem so ist, würde es bedeuten das ich ein Sonderkündigungsrecht hätte und könnte mit sofortiger Wirkung aus diesen teuren Vertrag raus. Oder gilt die CO2 Preisveränderung nicht als "Preiserhöhung" sondern als Steuer, Abgabe oder Umlage und kann bei Fixverträgen vom Versorger durchgereicht werden?
Gruß Jörg