Erbe - Ersatzerbe und Besteuerung

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Guten Morgen zusammen, ich hoffe ihr könnt da etwas Licht ins Dunkel bringen:


    Erblasser Herr W (W) ist verstorben, ledig ohne Kinder.

    Laut dem Testament ist als Alleinerbe seine Mutter (M) eingesetzt, als Ersatzerben die beiden Neffen (N1 & N2).


    M ist vor W verstorben und somit ging das Erbe direkt an N1 und N2.


    Besteht in so einem Fall die Möglichkeit das N1&N2 so besteuert werden als wäre der Erbfall:

    M -> W -> N1&N2


    statt des tatsächlichen Vorgangs:

    M -> N1&N2?


    Sprich, kann hier §6 II 2 ErbStg ( https://dejure.org/gesetze/ErbStG/6.html ) zur Anwendung kommen?


    Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für euren Input :)

  • Nein, ist nicht anwendbar. Das macht aber auch keinen Unterschied, als Nacherben würden N1 und N2 als Erben von W besteuert, und so ist es hier auch ohne Anwendung der Vorschrift, N1 und N2 sind Erben von W.

  • Das macht aber auch keinen Unterschied, als Nacherben würden N1 und N2 als Erben von W besteuert[...]

    Es würde sich dadurch doch durchaus sowohl der Freibetrag ändern als auch die Steuerklasse, oder nicht?


    Gesetz dem Fall das Erbe wäre von W an M gegangen und von M dann an N1&N2 (N1+N2 sind ja schließlich die Enkel von M).