Hallo zusammen,
verlangt das Finanzamt die Wohnungsbauprämie zurück, wenn ich das Geld aus meinem Bausparvertrag (sagen wir, die Auszahlung, im Prinzip aber auch den Kredit) für ein Objekt verwende, dass ich nicht selber bewohne, sondern vermiete?
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 WoPG setzt doch voraus, dass die Wohnungsbauprämie "für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen" gezahlt wird, aber gibt es dazu klare Durchführungsbestimmungen oder Erfahrungen, wie man das Finanzamt überzeugt?