Verlustausgleichsvortrag Kapitalerträge Ehegatten

  • Hallo,

    seit 2022 gibt es den ehegattenübergreifenden Verlustausgleichsvortrag. Nun also unabhängig vom jeweiligen Depot bei derselben Bank. Geht jetzt dann nachträglich über die Steuererklärung. Details siehe Link. Scheinbar wurde hier eine Gesetzeslücke geschlossen .

    Verlustausgleich von Kapitaleinkünften zwischen Eheleuten jetzt auch über die Steuererklärung möglich


    Was ich mich nun frage - vielleicht hat hier jemand schon Erfahrung?

    Wen ich jetzt in 2024 Verluste aus Einzelaktien realisiere, lässt sich das dann nur in 2024 mit den Gewinnen meiner Partnerin/ meines Partners verrechnen oder ist das wie ein ganz normaler Verlusttopf, den ich theoretisch bis zum Sankt Ninmerleinstag mit schleifen könnte? Ergo könnte ich dann meine Verluste sowohl mit eigenen Gewinnen als auch mit denen des Ehegatten verrechnen bis alles ausgeglichen ist? Logischerweise wird es zuerst mit den eigenen Gewinnen aus Aktien und nicht aus ETF (anderer Topf) verrechnet.

    Vielen Dank für Antworten und Aufklärung in diesem Nebel.

    Lg

    Trude